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jo zb. camel.filter; auch wenn es ein drastisches beispiel deinerseits ist (es reichen schon entscheidend geringere handlungen) . denn dann handelt es sich um eine aktion des staates und da greifen dann die menschenrechte. menschenrechte sollen grundsätzlich ja das coexistieren von staat und bevölkerung regeln.
wenn dir in der straßenbahn ein dieb die brieftasche stibitzt bist du auch nicht in deinem recht auf eigentum verletzt obwohls im grundrecht heißt, dass das eigentum des einzelnen unverletztlich ist sondern der dieb verletzt lediglich einschlägige straftatbestände.
so verhält es sich auch mit der musik und anderen aussagen, welche höchstens gegen straftatbestände bzgl. wiederbetätigung, verbotsgesetze, urheberrechte etc. verstoßen können.
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