Re: Polizeibrutalität

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xGROBIx

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LeukonDie Tätigkeit der Polizei unterliegt nach Art. 19 IV GG einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle; es ist keineswegs die Aufgabe der (Medien-)Öffentlichkeit, insoweit als Kontrollinstanz tätig zu werden. Es ist wichtig zu sehen, dass das gesellschaftliche Subsystem Justiz auch nach ganz anderen Prinzipien funktioniert als das Subsystem der Medien, die unser Gefühl von Publizität erzeugen – und dass man dementsprechend die je immanente Logik beachten muss. In vielen Fällen wird ein Gerichtsurteil in den Medien mit völligem Unverständnis aufgenommen, ist in juristischen Sinne aber einwandfrei. Eine rechtsstaatliche Justiz kann sich nicht nach öffentlichen Stimmungen richten – und die Medien können sich offenkundig nicht an juristischen Kriterien orientieren, wenn sie Anklang in einer nicht näher spezifizierten Öffentlichkeit finden wollen.

Tja, nur daß hier eben kein unabhängiger Richter geurteilt hat sondern ein weisungsgebundener Staatsanwalt ein Verfahren mit einer haarsträubenden Begründung eingestellt hat. Wenn Du mir mal vermeintlich im Weg rumstehst (nämlich hinter mir, lol), darf ich Dir dann auch eine verpassen?

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