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Haha, Qualitätsblatt Süddeutsche! 😆
[B.]
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GIB MIR EIN LEITBILD!Highlights von metal-hammer.de--
Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIx--
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxHier ein Artikel aus dem linken Hetzblatt „FOCUS“:
http://www.focus.de/politik/deutschland/stuttgart-21/polizeipruegel-bei-stuttgart-21-protest-angriff-durch-herumstehen_aid_694761.html--
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxLachhaft
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Bad Ass Me ~ Totgehört ~ Verkaufe CDs Prüchtepunch mit Schuss "also ich würd mich echter als dumm den als einen Troll ansehe" - Ivan DirusNachdem ich mir das Video angesehen habe, finde ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft absolut berechtigt. Angesichts dieses erregten, auf ihn eindrängenden Mobs hat der Polizist sich sogar sehr kontrolliert und maßvoll zur Wehr gesetzt. Zu schlimmeren Verletzungen als einem “Bluterguss am Handgelenk“ ist offensichtlich auch nicht gekommen, von “Prügelglatze“ kann da nicht die Rede sein.
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keine ahnung was ich davon halte … die demonstranten kommen mir recht lächerlich vor, hauptsache beim kleinsten physichen eingeifen der polizei gleich in hysterisches geschreie einstimmen… die glatze kommt allerdings auch recht aggro, ich weiß nicht ob das so alles nach vorschrift geschieht gleich den prügel rauszuholen, wenn die masse etwas aufdringlich wird.
naja, gott sei danke hält uns xGROBIx immer auf dem neusten stand, was würden wir nur ohne ihn tun … böser polizeistaat.
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Ph'nglui Mglw'nafh [COLOR=#006400]Cthulhu[/COLOR][COLOR=#008080] R'lyeh[/COLOR] Wgah'nagl fhtagn. The oldest and strongest emotion of mankind is fear, and the oldest and strongest kind of fear is fear of the unknown ...Dubby
naja, gott sei danke hält uns xGROBIx immer auf dem neusten stand, was würden wir nur ohne ihn tun … böser polizeistaat.Wüsste nicht, wo er das geschrieben haben soll. Das ist ein wichtiges Thema im Rechtsstaat, da du ja prinzipiell niemanden hast, der auf die Aufpasser aufpasst, außer eben der Öffentlichkeit (wir). Genauso wenig wüsste ich, warum Magazine bei dem Thema grundsätzlich Unrecht haben/Falschmeldungen aufgesessen sein sollten.
In meiner Stufe gibt’s einen Haufen Leute, die daran denken, bei der Polizei zu arbeiten, und wenn ich mir deren Denkweisen und -haltungen anschaue, wird mir ganz anders.--
Never le nkemise... Le ka zama mara never lelokeHallways of AlwaysWüsste nicht, wo er das geschrieben haben soll. Das ist ein wichtiges Thema im Rechtsstaat, da du ja prinzipiell niemanden hast, der auf die Aufpasser aufpasst, außer eben der Öffentlichkeit (wir).
Die Tätigkeit der Polizei unterliegt nach Art. 19 IV GG einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle; es ist keineswegs die Aufgabe der (Medien-)Öffentlichkeit, insoweit als Kontrollinstanz tätig zu werden. Es ist wichtig zu sehen, dass das gesellschaftliche Subsystem Justiz auch nach ganz anderen Prinzipien funktioniert als das Subsystem der Medien, die unser Gefühl von Publizität erzeugen – und dass man dementsprechend die je immanente Logik beachten muss. In vielen Fällen wird ein Gerichtsurteil in den Medien mit völligem Unverständnis aufgenommen, ist in juristischen Sinne aber einwandfrei. Eine rechtsstaatliche Justiz kann sich nicht nach öffentlichen Stimmungen richten – und die Medien können sich offenkundig nicht an juristischen Kriterien orientieren, wenn sie Anklang in einer nicht näher spezifizierten Öffentlichkeit finden wollen.
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LeukonDie Tätigkeit der Polizei unterliegt nach Art. 19 IV GG einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle; es ist keineswegs die Aufgabe der (Medien-)Öffentlichkeit, insoweit als Kontrollinstanz tätig zu werden. Es ist wichtig zu sehen, dass das gesellschaftliche Subsystem Justiz auch nach ganz anderen Prinzipien funktioniert als das Subsystem der Medien, die unser Gefühl von Publizität erzeugen – und dass man dementsprechend die je immanente Logik beachten muss. In vielen Fällen wird ein Gerichtsurteil in den Medien mit völligem Unverständnis aufgenommen, ist in juristischen Sinne aber einwandfrei. Eine rechtsstaatliche Justiz kann sich nicht nach öffentlichen Stimmungen richten – und die Medien können sich offenkundig nicht an juristischen Kriterien orientieren, wenn sie Anklang in einer nicht näher spezifizierten Öffentlichkeit finden wollen.
Tja, nur daß hier eben kein unabhängiger Richter geurteilt hat sondern ein weisungsgebundener Staatsanwalt ein Verfahren mit einer haarsträubenden Begründung eingestellt hat. Wenn Du mir mal vermeintlich im Weg rumstehst (nämlich hinter mir, lol), darf ich Dir dann auch eine verpassen?
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Stay true, stay metal, Ingrid
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxTja, nur daß hier eben kein unabhängiger Richter geurteilt hat sondern ein weisungsgebundener Staatsanwalt ein Verfahren mit einer haarsträubenden Begründung eingestellt hat. Wenn Du mir mal vermeintlich im Weg rumstehst (nämlich hinter mir, lol), darf ich Dir dann auch eine verpassen?
Das kommt drauf an; erlauben würde ich es dir wohl kaum jemals, aber in bestimmten Situationen könnte so etwas in Notwehr oder zumindest im Erlaubnistatbestandsirrtum gerechtfertigt sein. Wenn eine Person von einer größeren Anzahl aufgebrachter Menschen bedrängt wird, die noch dazu von allen Seiten kommen, erscheint es mir nicht abwegig, dies als Angriff im Sinne des § 32 StGB zu werten. Denn dafür ist es ja gerade nicht erforderlich, dass Rechtsgüter des Notwehrtäters schon betroffen sind, sondern es genügt, wenn sich die Situation aus der ex-ante-Perspektive eines Durchschnittsbeobachters so darstellt, dass es jederzeit zu rechtswidrigen Angriffen kommen kann – und seien es nur leichte Körperverletzungen oder Beleidigungen durch Anspucken.
Niemand muss, wenn er sich in einer objektiv bedrohlichen Lage befindet, abwarten, bis er tatsächlich rechtswidrig angegriffen wird. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass maßvoller Schlagstockeinsatz gerechtfertigt ist, um sich in solchen Situationen zurückzuziehen, ohne sich zu gefährden. Der Einwand, dass der Kameraführer sich dem Polizisten von hinten genähert hat, ändert daran gar nichts; er hat sich jedenfalls freiwillig und bewusst innerhalb die Angriffskausalität begeben und musste damit rechnen, in dem Gerangel ggf. leicht verletzt zu werden. Und mal ganz ehrlich: die sozialadäquate Distanz ist definitiv überschritten, wenn man jemandem, der sich in so einer heiklen Situation befindet, eine Kamera nahezu ins Gesicht drückt.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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Wenn du mit den Konsequenzen leben kannst, darfst du klar.
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LeukonDas kommt drauf an; erlauben würde ich es dir wohl kaum jemals, aber in bestimmten Situationen könnte so etwas in Notwehr oder zumindest im Erlaubnistatbestandsirrtum gerechtfertigt sein. Wenn eine Person von einer größeren Anzahl aufgebrachter Menschen bedrängt wird, die noch dazu von allen Seiten kommen, erscheint es mir nicht abwegig, dies als Angriff im Sinne des § 32 StGB zu werten. Denn dafür ist es ja gerade nicht erforderlich, dass Rechtsgüter des Notwehrtäters schon betroffen sind, sondern es genügt, wenn sich die Situation aus der ex-ante-Perspektive eines Durchschnittsbeobachters so darstellt, dass es jederzeit zu rechtswidrigen Angriffen kommen kann – und seien es nur leichte Körperverletzungen oder Beleidigungen durch Anspucken.
Niemand muss, wenn er sich in einer objektiv bedrohlichen Lage befindet, abwarten, bis er tatsächlich rechtswidrig angegriffen wird. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass maßvoller Schlagstockeinsatz gerechtfertigt ist, um sich in solchen Situationen zurückzuziehen, ohne sich zu gefährden. Der Einwand, dass der Kameraführer sich dem Polizisten von hinten genähert hat, ändert daran gar nichts; er hat sich jedenfalls freiwillig und bewusst innerhalb die Angriffskausalität begeben und musste damit rechnen, in dem Gerangel ggf. leicht verletzt zu werden. Und mal ganz ehrlich: die sozialadäquate Distanz ist definitiv überschritten, wenn man jemandem, der sich in so einer heiklen Situation befindet, eine Kamera nahezu ins Gesicht drückt.
Grundsätzlich richtig was Du sagst, aber es gibt ja dann doch noch ein paar Umstände zu berücksichtigen. Das ist eine BFE, eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Was machen die? Die rennen quasi als wandernder Kessel in eine Demonstration hinein und nehmen da gezielt Leute fest (warum auch immer sei mal dahingestellt). Also führen die Polizisten diese Situation von Demonstranten (die bei der etwas üblicherweise ruppigen Vorgehensweise der BFE natürlich nicht in bester Kuschellaune sind) umringt zu sein selber herbei. Sie können sich allein aufgrund des Umstandes von Demonstranten umringt zu seine eben gerade nicht auf die Notwehrsituation berufen. Das schreibst Du ja oben sogar selbst, wer die Situation herbeiführt, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Und: Wenn die Situation so brenzlig ist, wieso tragen die keine Helme? Wieso grinst der cop bei 0:30 so als ob er das gerade voll super findet was da so abgeht? Warum kann sich der „Schlägerbulle“ dann trotzdem so frei bewegen, obwohl im seine Bewegungsfreiheit angeblich genommen wurde? Wieso sehe ich keinen Demonstranten der Polizisten körperlich angeht?
Ob es Notwehr war oder nicht, die Bilder sind auf keinen Fall so eindeutig als daß man da gerechtfertigterweise ein Verfahren einstellen könnte…
Edit: Ach ja, zum Thema Notwehr muss man natürlich sagen, daß das Mittel der Notwehr geeignet sein muss, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch zu beenden. Einen „pöbelnden Mob“ (wenn man das mal unterstellen will) hindert man nicht an der Fortsetzung von Beleidigungen indem man wild um sich schlägt. Böse Zungen könnten sogar das gegenteil behaupten, haha
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Stay true, stay metal, Ingrid
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIx Das schreibst Du ja oben sogar selbst, wer die Situation herbeiführt, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Und: Wenn die Situation so brenzlig ist, wieso tragen die keine Helme? Wieso grinst der cop bei 0:30 so als ob er das gerade voll super findet was da so abgeht? Warum kann sich der „Schlägerbulle“ dann trotzdem so frei bewegen, obwohl im seine Bewegungsfreiheit angeblich genommen wurde? Wieso sehe ich keinen Demonstranten der Polizisten körperlich angeht?
Also, dass sich jemand aufgrund von Notwehrprovokation nicht darauf berufen kann, gerechtfertigt zu sein, ist in dieser Pauschalität nicht richtig. Im Einzelnen ist das sehr umstritten, aber wenn ein Polizist sich aufgrund seiner dienstlichen Pflichten in gefährliche Situationen begibt, kann sich daraus kein genereller Ausschluss des Notwehrrechts ergeben. Dafür müsste er sich mindestens in sozialethisch vorwerfbarer Weise in die Notwehrlage begeben haben.
Der Polizist kann sich meiner Einschätzung nach deshalb relativ frei bewegen, weil er die auf ihn zudrängenden Personen durch den sofortigen Schlagstockeinsatz auf Distanz gehalten hat – und darin sehe ich die Notwehrhandlung. Wie oben schon gesagt: es ist für eine Rechtfertigung nach § 32 StGB überhaupt nicht erforderlich, dass eine Rechtsgutsverletzung schon eingetreten ist.
xGROBIx
Edit: Ach ja, zum Thema Notwehr muss man natürlich sagen, daß das Mittel der Notwehr geeignet sein muss, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch zu beenden. Einen „pöbelnden Mob“ (wenn man das mal unterstellen will) hindert man nicht an der Fortsetzung von Beleidigungen indem man wild um sich schlägt. Böse Zungen könnten sogar das gegenteil behaupten, hahaAn die Eignung werden aber keine strengen Anforderungen gestellt, in der Regel reicht es aus, dass die Abwehrhandlung nicht offensichtlich ungeeignet ist. Das Argument, dass der Angriff durch die Abwehrhandlung nicht sicher abgewehrt werden kann, ist zudem eigentlich nie ganz von der Hand zu weisen. Nur entfällt nicht schon deshalb das Notwehrrecht.
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LeukonAlso, dass sich jemand aufgrund von Notwehrprovokation nicht darauf berufen kann, gerechtfertigt zu sein, ist in dieser Pauschalität nicht richtig. Im Einzelnen ist das sehr umstritten, aber wenn ein Polizist sich aufgrund seiner dienstlichen Pflichten in gefährliche Situationen begibt, kann sich daraus kein genereller Ausschluss des Notwehrrechts ergeben. Dafür müsste er sich mindestens in sozialethisch vorwerfbarer Weise in die Notwehrlage begeben haben.
Klar, ein Polizist muss sich ja zur Erfüllung seiner Dienstpflicht in gefährliche Situationen begeben. Ich will der BFE aber ja nicht das Notwehrrecht absprechen, aber es ergibt sich eben nicht nur daraus, von Demonstranten umringt zu sein. Das hieße ja dann: Knüppel frei, sobald man in eine Demo reinrennt.
LeukonDer Polizist kann sich meiner Einschätzung nach deshalb relativ frei bewegen, weil er die auf ihn zudrängenden Personen durch den sofortigen Schlagstockeinsatz auf Distanz gehalten hat – und darin sehe ich die Notwehrhandlung. Wie oben schon gesagt: es ist für eine Rechtfertigung nach § 32 StGB überhaupt nicht erforderlich, dass eine Rechtsgutsverletzung schon eingetreten ist.
Sie muss aber unmittelbar bevorstehen und darf nur solange dauern, bis der rechtswidrige Angriff endgültig abgewendet ist.
LeukonAn die Eignung werden aber keine strengen Anforderungen gestellt, in der Regel reicht es aus, dass die Abwehrhandlung nicht offensichtlich ungeeignet ist. Das Argument, dass der Angriff durch die Abwehrhandlung nicht sicher abgewehrt werden kann, ist zudem eigentlich nie ganz von der Hand zu weisen. Nur entfällt nicht schon deshalb das Notwehrrecht.
Geschenkt, an eine Notwehrhandlung werden nicht dieselben Anforderungen gestellt wie bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Verwaltungsaktes. Aber: Es kommt eben im Einzelfall schon darauf an, ob der Notwehrhandelnde das erkennen kann oder nicht. Und da werden an einen Beamten einer BFE sicher höher Anforderungen gestellt werden können als an Otto-Normalbürger.
Wir brauchen daß jetzt auch nicht ins klein-klein auszudiskutieren, wir kennen auch nicht alle Fakten. Aber es ist ganz eindeutig so uneindeutig, daß man da nicht einfach ein Verfahren einstellen kann seitens der Staatsanwaltschaft.
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Schlagwörter: fuck Bush, Nieder mit dem System!, Rotfront voran!
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