Re: Polizeibrutalität

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

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xGROBIxTja, nur daß hier eben kein unabhängiger Richter geurteilt hat sondern ein weisungsgebundener Staatsanwalt ein Verfahren mit einer haarsträubenden Begründung eingestellt hat. Wenn Du mir mal vermeintlich im Weg rumstehst (nämlich hinter mir, lol), darf ich Dir dann auch eine verpassen?

Das kommt drauf an; erlauben würde ich es dir wohl kaum jemals, aber in bestimmten Situationen könnte so etwas in Notwehr oder zumindest im Erlaubnistatbestandsirrtum gerechtfertigt sein. Wenn eine Person von einer größeren Anzahl aufgebrachter Menschen bedrängt wird, die noch dazu von allen Seiten kommen, erscheint es mir nicht abwegig, dies als Angriff im Sinne des § 32 StGB zu werten. Denn dafür ist es ja gerade nicht erforderlich, dass Rechtsgüter des Notwehrtäters schon betroffen sind, sondern es genügt, wenn sich die Situation aus der ex-ante-Perspektive eines Durchschnittsbeobachters so darstellt, dass es jederzeit zu rechtswidrigen Angriffen kommen kann – und seien es nur leichte Körperverletzungen oder Beleidigungen durch Anspucken.

Niemand muss, wenn er sich in einer objektiv bedrohlichen Lage befindet, abwarten, bis er tatsächlich rechtswidrig angegriffen wird. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass maßvoller Schlagstockeinsatz gerechtfertigt ist, um sich in solchen Situationen zurückzuziehen, ohne sich zu gefährden. Der Einwand, dass der Kameraführer sich dem Polizisten von hinten genähert hat, ändert daran gar nichts; er hat sich jedenfalls freiwillig und bewusst innerhalb die Angriffskausalität begeben und musste damit rechnen, in dem Gerangel ggf. leicht verletzt zu werden. Und mal ganz ehrlich: die sozialadäquate Distanz ist definitiv überschritten, wenn man jemandem, der sich in so einer heiklen Situation befindet, eine Kamera nahezu ins Gesicht drückt.

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