Re: Polizeibrutalität

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xGROBIx

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LeukonDas kommt drauf an; erlauben würde ich es dir wohl kaum jemals, aber in bestimmten Situationen könnte so etwas in Notwehr oder zumindest im Erlaubnistatbestandsirrtum gerechtfertigt sein. Wenn eine Person von einer größeren Anzahl aufgebrachter Menschen bedrängt wird, die noch dazu von allen Seiten kommen, erscheint es mir nicht abwegig, dies als Angriff im Sinne des § 32 StGB zu werten. Denn dafür ist es ja gerade nicht erforderlich, dass Rechtsgüter des Notwehrtäters schon betroffen sind, sondern es genügt, wenn sich die Situation aus der ex-ante-Perspektive eines Durchschnittsbeobachters so darstellt, dass es jederzeit zu rechtswidrigen Angriffen kommen kann – und seien es nur leichte Körperverletzungen oder Beleidigungen durch Anspucken.

Niemand muss, wenn er sich in einer objektiv bedrohlichen Lage befindet, abwarten, bis er tatsächlich rechtswidrig angegriffen wird. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass maßvoller Schlagstockeinsatz gerechtfertigt ist, um sich in solchen Situationen zurückzuziehen, ohne sich zu gefährden. Der Einwand, dass der Kameraführer sich dem Polizisten von hinten genähert hat, ändert daran gar nichts; er hat sich jedenfalls freiwillig und bewusst innerhalb die Angriffskausalität begeben und musste damit rechnen, in dem Gerangel ggf. leicht verletzt zu werden. Und mal ganz ehrlich: die sozialadäquate Distanz ist definitiv überschritten, wenn man jemandem, der sich in so einer heiklen Situation befindet, eine Kamera nahezu ins Gesicht drückt.

Grundsätzlich richtig was Du sagst, aber es gibt ja dann doch noch ein paar Umstände zu berücksichtigen. Das ist eine BFE, eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Was machen die? Die rennen quasi als wandernder Kessel in eine Demonstration hinein und nehmen da gezielt Leute fest (warum auch immer sei mal dahingestellt). Also führen die Polizisten diese Situation von Demonstranten (die bei der etwas üblicherweise ruppigen Vorgehensweise der BFE natürlich nicht in bester Kuschellaune sind) umringt zu sein selber herbei. Sie können sich allein aufgrund des Umstandes von Demonstranten umringt zu seine eben gerade nicht auf die Notwehrsituation berufen. Das schreibst Du ja oben sogar selbst, wer die Situation herbeiführt, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Und: Wenn die Situation so brenzlig ist, wieso tragen die keine Helme? Wieso grinst der cop bei 0:30 so als ob er das gerade voll super findet was da so abgeht? Warum kann sich der „Schlägerbulle“ dann trotzdem so frei bewegen, obwohl im seine Bewegungsfreiheit angeblich genommen wurde? Wieso sehe ich keinen Demonstranten der Polizisten körperlich angeht?

Ob es Notwehr war oder nicht, die Bilder sind auf keinen Fall so eindeutig als daß man da gerechtfertigterweise ein Verfahren einstellen könnte…

Edit: Ach ja, zum Thema Notwehr muss man natürlich sagen, daß das Mittel der Notwehr geeignet sein muss, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch zu beenden. Einen „pöbelnden Mob“ (wenn man das mal unterstellen will) hindert man nicht an der Fortsetzung von Beleidigungen indem man wild um sich schlägt. Böse Zungen könnten sogar das gegenteil behaupten, haha

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