Re: Polizeibrutalität

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xGROBIx

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LeukonDer Gesetzgeber zeichnet die Abwägung vor: Er verlangt eine schwere rechtswidrige Tat, die vorherige Androhung des Schusswaffengebrauches und gestattet den Schusswaffengebrauch letztlich auch nur bei Schüssen auf den Beinbereich. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben sämtlich erfüllt sind, müsste der Fall schon außergewöhnlich liegen, damit man noch zur Unangemessenheit käme. Mir fällt dazu allenfalls das Beispiel ein, dass andere Personen gefährdet werden könnten. Die Kategorie der Verhältnismäßigkeit ist doch keine Wundertüte, die es den Gerichten erlauben würde, ihre eigenen Wertvorstellungen an die Stelle von Entscheidungen des Gesetzgebers (und der Verwaltungsbehörden) zu setzen!

ich weiß ja dass du es gerne so hättest, aber du weißt doch genau dass die hürden bei sowas zurecht deutlich höher liegen… btw tut sich ja auch ein polizist selbst keinen gefallen wenn er so handelt.

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