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xGROBIxdir gehört auch echt mal eine geballert.
Gewalt ist schon tollm solange sie nicht von der bösen Polizei kommt, was?
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Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whoresHighlights von metal-hammer.deNecrofiendGewalt ist schon tollm solange sie nicht von der bösen Polizei kommt, was?
Ach komm, bist du überrascht, dass so etwas ausgerechnet von XGROBIx kommt? Ich glaube der hat oft genug gezeigt was er von unserem Polizeiapparat hält. Er hat sich hier längst disqualifiziert.
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Ich will da gar nicht drüber reden, von mir aus können die alle sofort andere Jobs anfangen oder sterben. Das interessiert mich Null, das macht mich aggressiv und ich will's auch nicht hören. Michael Weikath über Nu MetalClansmanAch komm, bist du überrascht, dass so etwas ausgerechnet von XGROBIx kommt? Ich glaube der hat oft genug gezeigt was er von unserem Polizeiapparat hält. Er hat sich hier längst disqualifiziert.
ach ja, was halte ich denn davon?
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxLeukonDer Gesetzgeber zeichnet die Abwägung vor: Er verlangt eine schwere rechtswidrige Tat, die vorherige Androhung des Schusswaffengebrauches und gestattet den Schusswaffengebrauch letztlich auch nur bei Schüssen auf den Beinbereich. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben sämtlich erfüllt sind, müsste der Fall schon außergewöhnlich liegen, damit man noch zur Unangemessenheit käme. Mir fällt dazu allenfalls das Beispiel ein, dass andere Personen gefährdet werden könnten. Die Kategorie der Verhältnismäßigkeit ist doch keine Wundertüte, die es den Gerichten erlauben würde, ihre eigenen Wertvorstellungen an die Stelle von Entscheidungen des Gesetzgebers (und der Verwaltungsbehörden) zu setzen!
ich weiß ja dass du es gerne so hättest, aber du weißt doch genau dass die hürden bei sowas zurecht deutlich höher liegen… btw tut sich ja auch ein polizist selbst keinen gefallen wenn er so handelt.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxClansmanEr hat sich hier längst disqualifiziert.
welche kompetenzen auf dem gebiet hast du eigentlich, um festzustellen, wer sich in diesen fragen „disqualifiziert“ hätte?
xGROBIxich weiß ja dass du es gerne so hättest, aber du weißt doch genau dass die hürden bei sowas zurecht deutlich höher liegen…
Belege diese Behauptung bitte. Ich glaube das nicht, solange ich keine einschlägigen Urteile oder Kommentierungen gesehen habe.
btw tut sich ja auch ein polizist selbst keinen gefallen wenn er so handelt.
Stimmt. Für die Praxis ist es auf jeden Fall ratsam, die Waffe nicht einzusetzen.
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LeukonBelege diese Behauptung bitte. Ich glaube das nicht, solange ich keine einschlägigen Urteile oder Kommentierungen gesehen habe.
das ist docj eine ermessensentscheidung und keine gebundene. nur weil ein mutmaßlicher verbrecher flitzt, heißt das ja noch lange nicht daß es verhältnismäßig ist den auch umzuballern, . die von dir genannte norm benennt ja nur die voraussetzungen, unter denen ein schusswaffengebrauch grundsätzlich überhaupt zulässig sein KANN, der verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus §4 PAG gilt auch hier.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxdas ist docj eine ermessensentscheidung und keine gebundene. nur weil ein mutmaßlicher verbrecher flitzt, heißt das ja noch lange nicht daß es verhältnismäßig ist den auch umzuballern, . die von dir genannte norm benennt ja nur die voraussetzungen, unter denen ein schusswaffengebrauch grundsätzlich überhaupt zulässig sein KANN, der verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus §4 PAG gilt auch hier.
Stimmt, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt. Deswegen schreibe ich ja nun schon den – geschätzt – vierten Beitrag zur Verhältnismäßigkeit. Was du allerdings nicht siehst: Der Gesetzgeber nimmt gerade jene Abwägungsentscheidung, um die es bei der Verhältnismäßigkeit i.e.S. geht, größtenteils selbst vor. In dieser Abwägungsentscheidung könnte man nämlich vor allem folgende Fragen stellen:
– Kann es überhaupt gerechtfertigt sein, Schusswaffen einzusetzen, damit eine Person in amtlichen Gewahrsam genommen werden kann?
– Bei strafprozessualen Sachverhalten: Muss die Tat eine besondere Schwere aufweisen; wenn ja: welche?
– Dürfen Unbeteiligte gefährdet werden?
– Bis zu welchem Grad dürfen Leben und Gesundheit des Fliehenden beeinträchtigt bzw. gefährdet werden?Das PAG überlässt die Beantwortung jedenfalls der Fragen 1 – 3 nicht dem Rechtsanwender – weder also dem Ermessen der Polizei noch dem der Gerichte (vgl. dazu ohnehin § 114 S. 1 VwGO). Zum vierten Punkt kann man im Einzelfall durchaus noch eine Risikoabwägung treffen; s. dazu meinen ersten Beitrag zu dieser Problematik. Es zeugt indes von solidem Unverständnis, wenn du behauptest, dass z. B. das Kriterium der Tatschwere, das der Gesetzgeber bei der Festlegung der Tatbestandsvoraussetzungen bereits verbindlich gewichtet hat, im Einzelfall im Rahmen des Art. 4 PAG abweichend bzw. überhaupt als abwägungsrelevanter Belang noch gewürdigt werden dürfte. Das wäre seinerseits ermessensfehlerhaft (Ermessensfehlgebrauch).
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Früh übt sich…
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rassismus-polizei-in-aachen-suspendiert-polizeianwaerter-a-991946.html--
"Wäre Hertha BSC ein Yoga-Verein, hier wär alles blau-weiß." "Ask not what you can do for your country. Ask what's for lunch." Den Arm aus dem Fenster, das Radio voll an, draußen hängt ein Fuchsschwanz dran... -
Schlagwörter: fuck Bush, Nieder mit dem System!, Rotfront voran!
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