Re: Polizeibrutalität

Home Foren METAL HAMMER’s Ballroom Talkpit Polizeibrutalität Re: Polizeibrutalität

#5612217  | PERMALINK

xGROBIx

Registriert seit: 22.11.2006

Beiträge: 12,021

LeukonBelege diese Behauptung bitte. Ich glaube das nicht, solange ich keine einschlägigen Urteile oder Kommentierungen gesehen habe.

das ist docj eine ermessensentscheidung und keine gebundene. nur weil ein mutmaßlicher verbrecher flitzt, heißt das ja noch lange nicht daß es verhältnismäßig ist den auch umzuballern, . die von dir genannte norm benennt ja nur die voraussetzungen, unter denen ein schusswaffengebrauch grundsätzlich überhaupt zulässig sein KANN, der verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus §4 PAG gilt auch hier.

--

Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIx