Re: Sonisphere Festivals 2010

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Daray

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Eddie1975Jaja, wenn Laien juristische Fachbegriffe benutzen, hat man immer was zu lachen….ob man daraus aber ableiten kann, dass der Veranstalter für sein Verhalten, oder besser sein offensichtliches Nicht-Verhalten, nicht doch belangt werden kann, weiß ich nicht. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit dürfte auch im schweizerischen Rechtssystem bekannt sein, und die Haftung für diesen Fall kann man auch nicht ausschließen, egal was in irgendwelchen AGBs auf dem Ticket steht.

Wem es gelingt nachzuweisen, dass er aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters einen physischen oder materiellen Schaden erlitten hat, hat auch vor Gericht gute Karten.

Oh, ich denke durchaus, dass er für das eine oder andere belangt werden könnte, aber nicht für die Straftaten, die SOD angeführt hat.

Aber ist halt ne kostspielige Sache so ne Klage…

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