Re: Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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Leukon

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xGROBIxDiie Frage um die es hier geht, ist doch eine rein rechtliche. Natürlich kann man so eine Beziehung moralisch verwerflich, ekelhaft oder sonstirgendwas finden, aber nicht alles was moralisch verwerflich ist, ist in unserer Rechtsordnung mit Strafe bedroht (uiuiui, wie schnell sich da die knäste füllen würden). Und ich kann beim besten Willen keine Rechtsgutverletzung erkennen, wenn zwei erwachsene Menschen im stillen Kämmerlein einverständlich was auch immer miteinander treiben. Allein, woran soll sich denn da ein Strafmaß orientieren? Wie kann es verhältnismäßig sein, jemanden wegzuknasten ohne daß es einen erkennbaren Schaden durch die Straftat gibt?

Das ist der Punkt. Hallways hat das zurecht schon hervorgehoben: Unser Strafrecht ist dem Rechtsgüterschutz verpflichtet und muss sich nach fast unbestrittener Auffassung aus der Bekämpfung bloßer Moralwidrigkeiten zurückziehen. Die zwingende Konsequenz ist, dass sich insbesondere ein Strafgesetz dadurch legitimieren muss, überragend wichtige Individual- oder Kollektivinteressen zu schützen. Für den Inzesttatbestand fehlt es an einer tragfähigen Rechtsgutsbestimmung; insbesondere tragen die Argumente des Bundesverfassungsgerichts nicht. Wer wissen will warum, lese bei Hassemer nach.

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