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Leukonhttp://dejure.org/gesetze/StGB/176.html + http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html = Die Grenze liegt grundsätzlich bei 14 Jahren, ohne dass es auf das Alter des anderen Teils ankäme; bei angenommener Elternschaft oder sonstiger Obhutsstellung ergeben sich Abweichungen.
Wieder was gelernt 🙂
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