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MrPsychoZum ersten geb ich dir recht, denn im juristischen Sinne sind ja die guten Sitten die eines „anständigen, billigenden und gerecht denkenden Menschen.“ Das ist natürlich sehr abstrakt formuliert und es kommt immer auf den Einzelfall an, wie diese wischi-waschi Definition auszulegen ist. Jedoch verweise ich an dieser Stelle wieder nach oben auf den gesunden Menschenverstand.
So, jetzt Ende. Das, was du hier anführst, ist die zivilrechtliche Definition. Was das Strafrecht angeht, besteht Einigkeit, dass sie viel zu schwammig ist um strafbarkeitsbegründend angeführt zu werden und demnach für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung untauglich. Kein deutscher Strafrichter würde so argumentieren, wie du es hier tust, sondern auf den Schweregrad der in Rede stehenden Körperverletzung abstellen.
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