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abrakadabrawarum gibt es solche begriffe im strafrecht eigentlich? ich meine, man kann sich auch ordentlich ausdrücken…
In aller Regel gelingt das auch einigermaßen, aber der Gesetzgeber kann manchmal der Versuchung nicht widerstehen, Generalklauseln einzubauen, die im Grunde alles und nichts bedeuten. Das hat dann in der Regel etwas damit zu tun, dass man außergewöhnliche Konstellationen erfassen will, an die man im Gesetzgebungsverfahren nicht gedacht hat. Oder es ist wie mit dem Begriff der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz – in der praktischen Rechtsanwendung praktisch unbrauchbar, aber ein beliebtes Schlagwort, weil sich im Grunde jedermann das darunter vorstellen kann, was ihm in den Kram passt.
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