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NickRoyaleAchso, da gibt es noch weitere kreative Varianten. Beschlagnahmung, Indizierung, Verbot, blickt das überhaupt wer? Scheint nämlich ein interessantes Thema zu sein. Zumal man die Tonträger ja durchaus besitzen darf, auch wenn diese indiziert oder beschlagnahmt wurden.
Natürlich, eine Indizierung stellt ja kein direktes Verbot dar. Indizierung bedeutet lediglich, dass das entsprechende Medium nicht öffentlich angeboten oder beworben werden darf (so, dass es minderjährigen Personen zugänglich wäre). Das heisst, indizierte Medien dürfen sowohl besessen als auch erworben werden, jedoch nur in ‚abgetrennten Bereichen‘, welche für Individuen unter 18 nicht zugänglich sind.
Beschlagnahmung hingegen heißt, dass der Gegenstand nicht in persönlichem Besitz befindlich sein darf, also – bei Bekanntwerden des Besitzes – strafrechtlich sichergestellt werden kann, bzw. muss.
Verbot wiederum bedeutet, dass entsprechendes Medium gar nicht erst verkauft/ erworben werden darf.
Ist also durchaus sinnvoll geregelt
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