Re: Frau Merkel, öffnen Sie die Ehe für alle!

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Leukon

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Vielleicht doch noch mal ein ganz grundsätzlicher Klarstellungsversuch:

Mein Punkt, von Anfang an, ist der, dass es bestimmte Rechtsnormen gibt, die dem Rechnung tragen, dass die in einer Ehe verfestigte Beziehung von Mann und Frau sozusagen das Salz der Erde ist – die einzige Partnerschaft zwischen zwei Menschen, in die nächste Generation und die Entwicklung zur Familie geradezu eingeschrieben ist. Deshalb – so sehe ich es jedenfalls – gibt es Regelungen wie die gemeinsame steuerrechtliche Veranlagung, die diese Lebensgemeinschaft in besonderer Weise fördern und ihrer Entfaltung nützen sollen.

Natürlich kann man nun dagegen einwenden, dass es auch Ehen gibt, die (gewollt) kinderlos bleiben und homosexuelle Partner, die auf irgendwelchen verschlungenen Pfaden die gemeinsame Sorge für ein Kind übernommen haben. Schön und gut; wer sollte es ihnen verwehren wollen? Doch Rechtfertigt das eine pauschale Übertragung der von mir soeben charakterisierten ehebezogenen Rechtsnormen? Nein, keineswegs. Rechtsnormen müssen ihrem Wesen nach (als abstrakt-generelle Regeln) typisierend gefasst sein. Das impliziert, dass sie im Einzelfall über ihren Zweck hinausschießen (kinderlose Ehe) und im Einzelfall vergleichbare, aber atypische Sachverhalte “übersehen“ und herausnehmen aus der Regelung. Das ist immer so; selbst bei im Alltagsbewusstsein verankerten Rechtsnormen wie dem Mordtatbestand lässt es sich nicht vermeiden.

Man kann es für Ehe- und Familienförderung nicht genügen lassen, dass eine Lebensform theoretisch und in Einzelfällen die Sorge für Kinder einschließen kann. Denn das ist doch eigentlich immer der Fall. Auch auf die Gefahr hin, die Dinge unnötig breit zu treten, zitiere ich mich selbst: Selbst alleinstehende Menschen, Geschwister oder völlig atypische Lebensgemeinschaften können Kinder aufziehen. Sollen etwa all diese Konstellationen nach Eherecht behandelt werden? Wohl kaum. Warum? Weil damit dann in ganz falscher Weise typisiert würde und letztlich jede Begünstigung von entstehenden Familien über das normale Maß hinaus unmöglich wäre.

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