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salamanderDas war mehr oder weniger doch schon immer so, oder? Bzw. von der Laune der jew. Führerscheinstelle bzw. Richtern abhängig. Laut Spiegel-Artikel aber nur, wenn man auch mal ein Bier trinkt haha!
Der Mischkonsum war der Stein des Anstoßes, nun wird da aber offenbar versucht, ein Gesetz draus zu basteln.
Der Artikel ist zwar schon ein Jahr alt, aber man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. (Quelle – Spiegel Online, November 2013)
„Leipzig – Wer gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, sollte sich dabei nach Möglichkeit nicht von einem Ordnungshüter beobachten lassen. Denn in solchen Fällen könnte er seinen Führerschein verlieren, selbst wenn er sich noch nie berauscht ans Steuer gesetzt hat. Das strenge Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil abgesegnet. Begründung: Der „Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung“, wenn der Konsum „nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht“.
Die Leipziger Richter bestätigten damit eine Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung. Sie sieht in Anlage 4, Nr. 9.2.2., die Einziehung des Führerscheins vor, weil Menschen, die psychoaktive Substanzen wie Cannabis gemeinsam mit Alkohol konsumierten, grundsätzlich nicht zum Autofahren geeignet seien. In dem Streitfall hatte die Verkehrsbehörde dem Kläger der Führerschein entzogen, weil er einem ärztlichen Gutachten zufolge gelegentlich Cannabis und Alkohol gemeinsam konsumiert hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hatte diese Entscheidung anschließend als unverhältnismäßig aufgehoben. Begründung: Eine Annahme allein reiche als Begründung für den Führerscheinentzug nicht aus. Es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die befürchten ließen, dass der Betreffende nach solch einem Mischkonsum Auto fahren würde. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und bestätigte damit die restriktive Regel der Fahrerlaubnisverordnung.“
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