kifft ihr?

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  • #437881  | PERMALINK

    Mr.Torture

    Registriert seit: 14.01.2007

    Beiträge: 13,931

    Da kommt alles leber feindliche zusammen. Urlaub, Weihnachten, dart wm und früh dunkel^^

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    John Wayne"Ich traue keinem Mann, der keinen Alkohol trinkt"
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    #437883  | PERMALINK

    Blackadder1966

    Registriert seit: 21.03.2014

    Beiträge: 2,330

    Mr.TortureDa kommt alles leber feindliche zusammen. Urlaub, Weihnachten, dart wm und früh dunkel^^

    Das ist jetzt natürlich etwas blöd. Aber wenn Du ein wenig auf Dich achtest, und das schaffst Du ganz bestimmt, dann kommst Du auch gut über den Urlaub. ^^

    --

    :mrgit:Die Natur des Menschen ist völlig wider die Natur:mrgit:
    #437885  | PERMALINK

    banger1979

    Registriert seit: 02.03.2009

    Beiträge: 1,324

    Ratsam ist es hierzulande ja nicht mehr, seit sich ein paar Richter aufgeschwungen haben, Cannabiskonsumenten jedwede Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr abzusprechen.

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    #437887  | PERMALINK

    salamander

    Registriert seit: 05.02.2010

    Beiträge: 337

    Das war mehr oder weniger doch schon immer so, oder? Bzw. von der Laune der jew. Führerscheinstelle bzw. Richtern abhängig. Laut Spiegel-Artikel aber nur, wenn man auch mal ein Bier trinkt haha! Das wird dann eben dazu führen, das einige Kiffer eben nach der „Jetzt erst recht“ bzw. „Is eh schon wurscht“ Mentalität verstärkt im Rauschzustand fahren oder gleich auf härtere, nicht so leicht nachweisbare Drogen umsteigen…

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    !!! Rock'n'Roll Blitzkrieg - Stukas überm Mittelaltermarkt !!!
    #437889  | PERMALINK

    Blackadder1966

    Registriert seit: 21.03.2014

    Beiträge: 2,330

    Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung gemacht. Aber man muss ja nicht alles ausprobieren. ^^

    --

    :mrgit:Die Natur des Menschen ist völlig wider die Natur:mrgit:
    #437891  | PERMALINK

    banger1979

    Registriert seit: 02.03.2009

    Beiträge: 1,324

    salamanderDas war mehr oder weniger doch schon immer so, oder? Bzw. von der Laune der jew. Führerscheinstelle bzw. Richtern abhängig. Laut Spiegel-Artikel aber nur, wenn man auch mal ein Bier trinkt haha!

    Der Mischkonsum war der Stein des Anstoßes, nun wird da aber offenbar versucht, ein Gesetz draus zu basteln.

    Der Artikel ist zwar schon ein Jahr alt, aber man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. (Quelle – Spiegel Online, November 2013)

    „Leipzig – Wer gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, sollte sich dabei nach Möglichkeit nicht von einem Ordnungshüter beobachten lassen. Denn in solchen Fällen könnte er seinen Führerschein verlieren, selbst wenn er sich noch nie berauscht ans Steuer gesetzt hat. Das strenge Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil abgesegnet. Begründung: Der „Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung“, wenn der Konsum „nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht“.

    Die Leipziger Richter bestätigten damit eine Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung. Sie sieht in Anlage 4, Nr. 9.2.2., die Einziehung des Führerscheins vor, weil Menschen, die psychoaktive Substanzen wie Cannabis gemeinsam mit Alkohol konsumierten, grundsätzlich nicht zum Autofahren geeignet seien. In dem Streitfall hatte die Verkehrsbehörde dem Kläger der Führerschein entzogen, weil er einem ärztlichen Gutachten zufolge gelegentlich Cannabis und Alkohol gemeinsam konsumiert hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hatte diese Entscheidung anschließend als unverhältnismäßig aufgehoben. Begründung: Eine Annahme allein reiche als Begründung für den Führerscheinentzug nicht aus. Es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die befürchten ließen, dass der Betreffende nach solch einem Mischkonsum Auto fahren würde. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und bestätigte damit die restriktive Regel der Fahrerlaubnisverordnung.“

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    #437893  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    salamanderDas war mehr oder weniger doch schon immer so, oder? Bzw. von der Laune der jew. Führerscheinstelle bzw. Richtern abhängig. Laut Spiegel-Artikel aber nur, wenn man auch mal ein Bier trinkt haha! Das wird dann eben dazu führen, das einige Kiffer eben nach der „Jetzt erst recht“ bzw. „Is eh schon wurscht“ Mentalität verstärkt im Rauschzustand fahren oder gleich auf härtere, nicht so leicht nachweisbare Drogen umsteigen…

    Das war schon immer so, ja. Allein in Bayern wurde – wie der Artikel ja erwähnt – von der Rechtsprechung etwas liberaler vorgegangen. Die Sache mit der Kombination und Alkohol und THC betrifft wieder etwas anderes: Lässt sich dieser “Mischkonsum“ überhaupt irgendwie nachweisen, wird vom BVerwG für den Entzug der Fahrerlaubnis auf den Nachweis einer berauschten Fahrt verzichtet.

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    #437895  | PERMALINK

    Peters Dick

    Registriert seit: 18.01.2004

    Beiträge: 12,430

    banger1979Ratsam ist es hierzulande ja nicht mehr, seit sich ein paar Richter aufgeschwungen haben, Cannabiskonsumenten jedwede Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr abzusprechen.

    Was spricht konkret dagegen?

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    Übrigens, das ist so eine andere Sache, die ich immer machen wollte, außer Boxer werden: In BEstattungsunternehmen rumlungern. Ich wollte einer von diesen Typen sein, die die Tür aufmachen und sagen >>Herzliches Beileid<<(Charles Bukowski)
    #437897  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Er spricht davon, ihnen diese Eignung abzuerkennen, selbst wenn sie niemals unter Einfluss von Cannabisprodukten ein Fahrzeug gelenkt haben. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Begründung dafür, dass von Cannabiskonsumenten die Entscheidung, nur nüchtern Auto zu fahren, nicht anzunehmen sei. Soweit ich weiß, geht dies aber von den Führerscheinbehörden aus.

    Obwohl ich Cannabis nicht für gänzlich ungefährlich halte, finde ich diese Begründung schon recht abenteuerlich.

    edit: hier ist ein artikel dazu:
    http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

    #437899  | PERMALINK

    banger1979

    Registriert seit: 02.03.2009

    Beiträge: 1,324

    Nicht nur abenteuerlich sondern ziemlich absurd und haltlos.

    --

    #437901  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    abrakadabraEr spricht davon, ihnen diese Eignung abzuerkennen, selbst wenn sie niemals unter Einfluss von Cannabisprodukten ein Fahrzeug gelenkt haben. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Begründung dafür, dass von Cannabiskonsumenten die Entscheidung, nur nüchtern Auto zu fahren, nicht anzunehmen sei. Soweit ich weiß, geht dies aber von den Führerscheinbehörden aus.

    Stimmt fast genau. Aber nicht dem Cannabis-Konsumenten “an sich“ soll die Eignung zur Führung eines Fahrzeugs fehlen, sondern denjenigen Cannabis-Nutzern die THC und Alkohol kombinieren. In solchen Fällen dürfen die Behörden nach der Rspr. die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn keine berauschten Fahrten nachweisbar sind. Wer nur mit Cannabis-Abbauprodukten im Blut am Steuer erwischt wird, kann ggfs. davonkommen, wenn er unter dem üblichen (sehr niedrigen) Grenzwert liegt, den das BVerwG jetzt bestätigt hat.

    --

    #437903  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Echt? In den Artikeln die ich bisher dazu gelesen habe, ist vom „Mischkonsum“ nicht die Rede – aber du wirst das schon wissen, ich hab ja keine Ahnung von der deutschen Rechtsprechung.

    #437905  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    Naja, um genauer zu sein:

    – schon der Verdacht des gelegentlichen Konsums von Cannabis wird von den Behörden mitunter als Anhaltspunkt für fehlende Fahreignung genommen. Man kann sich in einem solchen Fall als Betroffener ggfs. durch die Vorlage eines Gutachtens retten, das einem die Eignung zum Fahren bescheinigt. Dafür muss dem Gutachter plausibel gemacht werden, dass das erforderliche “Trennungsvermögen“ zwischen Konsumsituationen und Verkehrsteilnahme vorhanden ist.

    – bei nachgewiesenem Mischkonsum ist man von vornherein verloren. Die Behörde darf die Fahrerlaubnis entziehen und man kann sich als Betroffener nicht mit dem Nachweis ausreichenden “Trennungsvermögens“ dagegen wehren, sondern nur mit dem Nachweis, dass man den Cannabis-Konsum vollständig eingestellt hat.

    --

    #437907  | PERMALINK

    Clansman

    Registriert seit: 13.03.2004

    Beiträge: 12,735

    Tolle Rechtsprechung.

    --

    Ich will da gar nicht drüber reden, von mir aus können die alle sofort andere Jobs anfangen oder sterben. Das interessiert mich Null, das macht mich aggressiv und ich will's auch nicht hören. Michael Weikath über Nu Metal
    #437909  | PERMALINK

    banger1979

    Registriert seit: 02.03.2009

    Beiträge: 1,324

    Leukon

    …Die Behörde darf die Fahrerlaubnis entziehen und man kann sich als Betroffener nicht mit dem Nachweis ausreichenden “Trennungsvermögens“ dagegen wehren, sondern nur mit dem Nachweis, dass man den Cannabis-Konsum vollständig eingestellt hat.

    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, der Mischkonsum wird ja quasi nur vorgeschoben. Stark vereinfacht lässt sich diese Handhabe der Behörden damit begründen, dass Cannabis illegal ist, und angenommen wird, wer illegale Substanzen konsumiert ist nicht in der Lage, gemäß der StVO am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Nicht falsch verstehen, ich finde wie die allermeisten, dass man unter THC-Einfluss nicht als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen hat. Ich halte überhaupt nichts von Studien, die besagen, dass man unter THC-Einfluss vorsichter fährt als ohne, oder gar unter Alkoholeinfluss. (Über)vorsichtige Fahrzeugführer können sicherlich genau so eine Gefahr für andere darstellen, wie die sich selbst überschätzenden.

    Aber in solchen Fällen agieren Behörden über bestehende Gesetze hinweg, und auf Verdacht hin, und das ist eines selbsternannten Rechtsstaates mehr als unwürdig.

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