Re: kifft ihr?

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Leukon

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abrakadabraEr spricht davon, ihnen diese Eignung abzuerkennen, selbst wenn sie niemals unter Einfluss von Cannabisprodukten ein Fahrzeug gelenkt haben. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Begründung dafür, dass von Cannabiskonsumenten die Entscheidung, nur nüchtern Auto zu fahren, nicht anzunehmen sei. Soweit ich weiß, geht dies aber von den Führerscheinbehörden aus.

Stimmt fast genau. Aber nicht dem Cannabis-Konsumenten “an sich“ soll die Eignung zur Führung eines Fahrzeugs fehlen, sondern denjenigen Cannabis-Nutzern die THC und Alkohol kombinieren. In solchen Fällen dürfen die Behörden nach der Rspr. die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn keine berauschten Fahrten nachweisbar sind. Wer nur mit Cannabis-Abbauprodukten im Blut am Steuer erwischt wird, kann ggfs. davonkommen, wenn er unter dem üblichen (sehr niedrigen) Grenzwert liegt, den das BVerwG jetzt bestätigt hat.

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