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Naja, um genauer zu sein:
– schon der Verdacht des gelegentlichen Konsums von Cannabis wird von den Behörden mitunter als Anhaltspunkt für fehlende Fahreignung genommen. Man kann sich in einem solchen Fall als Betroffener ggfs. durch die Vorlage eines Gutachtens retten, das einem die Eignung zum Fahren bescheinigt. Dafür muss dem Gutachter plausibel gemacht werden, dass das erforderliche “Trennungsvermögen“ zwischen Konsumsituationen und Verkehrsteilnahme vorhanden ist.
– bei nachgewiesenem Mischkonsum ist man von vornherein verloren. Die Behörde darf die Fahrerlaubnis entziehen und man kann sich als Betroffener nicht mit dem Nachweis ausreichenden “Trennungsvermögens“ dagegen wehren, sondern nur mit dem Nachweis, dass man den Cannabis-Konsum vollständig eingestellt hat.
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