Re: kifft ihr?

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banger1979

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Leukon

…Die Behörde darf die Fahrerlaubnis entziehen und man kann sich als Betroffener nicht mit dem Nachweis ausreichenden “Trennungsvermögens“ dagegen wehren, sondern nur mit dem Nachweis, dass man den Cannabis-Konsum vollständig eingestellt hat.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, der Mischkonsum wird ja quasi nur vorgeschoben. Stark vereinfacht lässt sich diese Handhabe der Behörden damit begründen, dass Cannabis illegal ist, und angenommen wird, wer illegale Substanzen konsumiert ist nicht in der Lage, gemäß der StVO am Straßenverkehr teilzunehmen.

Nicht falsch verstehen, ich finde wie die allermeisten, dass man unter THC-Einfluss nicht als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen hat. Ich halte überhaupt nichts von Studien, die besagen, dass man unter THC-Einfluss vorsichter fährt als ohne, oder gar unter Alkoholeinfluss. (Über)vorsichtige Fahrzeugführer können sicherlich genau so eine Gefahr für andere darstellen, wie die sich selbst überschätzenden.

Aber in solchen Fällen agieren Behörden über bestehende Gesetze hinweg, und auf Verdacht hin, und das ist eines selbsternannten Rechtsstaates mehr als unwürdig.

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