Re: kifft ihr?

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Leukon

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banger1979Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, der Mischkonsum wird ja quasi nur vorgeschoben. Stark vereinfacht lässt sich diese Handhabe der Behörden damit begründen, dass Cannabis illegal ist, und angenommen wird, wer illegale Substanzen konsumiert ist nicht in der Lage, gemäß der StVO am Straßenverkehr teilzunehmen.

So wird es bei eigentlich allen Drogen gesehen, aber bei Cannabis gerade nicht. Cannabis-Konsum als solcher wird nicht anders gewürdigt als Alkoholkonsum: Ist von ausreichendem Trennungsvermögen des Benutzers auszugehen, kann ihm die Fahrerlaubnis nicht genommen werden; wurde die Droge aber mit anderen Rauschmitteln kombiniert eingenommen, muss nachgewiesen werden, dass vom früheren Konsumverhalten Abstand genommen worden ist.

Aber in solchen Fällen agieren Behörden über bestehende Gesetze hinweg, und auf Verdacht hin, und das ist eines selbsternannten Rechtsstaates mehr als unwürdig.

Ich möchte die Praxis der Behörden nicht inhaltlich verteidigen, aber formal ist sie definitiv rechtmäßig, nämlich sogar ausdrücklich gesetzlich angeordnet (den Verordnungstext hast du selbst zitiert). Und zum Rechtsstaat nur soviel: Recht ist die Form für einen beliebigen Inhalt; krasse Fälle mal ausgenommen – für die mag dann die Radbruch’sche Formel gelten.

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