Re: kifft ihr?

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banger1979

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LeukonSo wird es bei eigentlich allen Drogen gesehen, aber bei Cannabis gerade nicht. Cannabis-Konsum als solcher wird nicht anders gewürdigt als Alkoholkonsum: Ist von ausreichendem Trennungsvermögen des Benutzers auszugehen, kann ihm die Fahrerlaubnis nicht genommen werden; wurde die Droge aber mit anderen Rauschmitteln kombiniert eingenommen, muss nachgewiesen werden, dass vom früheren Konsumverhalten Abstand genommen worden ist.

Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem jemanden, der durch Trunkenheit unabhängig vom Straßenverkehr aufgefallen ist, der Führerschein entzogen wurde. Warum jemandem, der (gemäßigt) Alkohol und Cannabis kombiniert, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich abgesprochen wird, erschliesst sich mir einfach nicht, selbst wenn tatsächlich bestehendes Recht angewendet wird.

Zum Fall des Jägers kann ich mich nicht wirklich eindeutig äussern, da ich mich im Waffenrecht noch weniger als im Verkehrsrecht auskenne, , dennoch erscheint mir das Vorgehen der Behörden unangemessen.

Wie eigentlich in jedem Fall in dem auf Verdacht hin entschieden wird.

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