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Ärger vor und nach Autritten? Stress mit der GEMA? Probleme mit dem Merchandising?
Unter dem Motto:Rechtssicher rocken! bietet der Metal-Anwalt ab sofort qualifizierte Beratung in allen Bereichen des Musikrechts, Veranstaltungsrechts und Internet-/Medienrechts an.
Egal ob Musiker, Band oder Veranstalter: der Metal-Anwalt ist euer Ansprechpartner für alle großen und kleinen Rechtsprobleme rund um eure Musik.
Weitere Infos unter http://metal-anwalt.de/ oder auf Facebook.
Greetz, m/
der Metal-Anwalt
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Highlights von metal-hammer.deRock am Ring/Rock im Park 2026: Alle Infos zu den Festivals
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Aus gegebenem Anlass: Gerne berät und unterstützt der Metal-Anwalt dei allen Fragen rund um die GEMA. Ist eine Mitgliedschaft sinnvoll? Wie und welche Werke melde ich? Wie und warum melde ich eine Veranstaltung (richtig) an?
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Mutige Geschäftsidee und gute Website. Mit der IT Recht Fortbildung und Fokussierung auf musikrechtliche Themen scheint das bzgl. des Backgrounds auch Hand und Fuß zu haben. Sei gewarnt vor der Zahlungsmoral in diesem Business 😉 Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg :horns:
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David, vielen Dank! Auch für die Warnung….zum Glück bin ich Anwalt:twisted:
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Report aus dem Mosh-Pit der Juristen: Wer betrunken dem gefährlichen „Rempeltanz“ frönt und dabei verletzt wird, ist rechtlich nicht ohne Schutz. „Mit Urteil vom 07.02.2006 (VI ZR 20/05) hat der BGH entschieden, dass es anders als bei gefährlichen Sportarten bei diesem Tanz keine festen Regeln gäbe und daher keine Haftungsfreistellung zum Tragen kommen kann.
Der Geschädigte war beim Tanzen zu Boden gegangen und verletzt worden. Der Schädiger war davon ausgegangen, dass eine Haftung ausgeschlossen sei, da der Geschädigte sich freiwillig in Gefahr begeben habe. Das hat der BGH verneint. Wer also andere beim “Rempeltanz” schädigt, muss dafür haften. (JuraBlogs.de)“
Die Entscheidung zum Nachlesen gibt es hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=73082f77467110ecda265c7bcb8519d4&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&nr=35707&pos=21&anz=27&Blank=1.pdf--
Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Report aus dem Mosh-Pit der Juristen: Wer betrunken dem gefährlichen „Rempeltanz“ frönt und dabei verletzt wird, ist rechtlich nicht ohne Schutz. „Mit Urteil vom 07.02.2006 (VI ZR 20/05) hat der BGH entschieden, dass es anders als bei gefährlichen Sportarten bei diesem Tanz keine festen Regeln gäbe und daher keine Haftungsfreistellung zum Tragen kommen kann.
Der Geschädigte war beim Tanzen zu Boden gegangen und verletzt worden. Der Schädiger war davon ausgegangen, dass eine Haftung ausgeschlossen sei, da der Geschädigte sich freiwillig in Gefahr begeben habe. Das hat der BGH verneint. Wer also andere beim “Rempeltanz” schädigt, muss dafür haften. (JuraBlogs.de)“
Die Entscheidung zum Nachlesen gibt es hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=73082f77467110ecda265c7bcb8519d4&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&nr=35707&pos=21&anz=27&Blank=1.pdf--
Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Wichtiges Datum für Konzertveranstalter: Kein guter Veranstaltungstag ist der Totensonntag (dieses Jahr am 25.11.). Dabei handelt es sich um einen sogenannten „stillen Feiertag“. Veranstaltungen, die nicht dem „ernsten Charakter“ dieses Tages entsprechen, können nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer sogar verboten werden.
Aktuelles Beispiel: Rammstein wurde ein Auftritt am Totensonntag 2011 in München untersagt. Eine Rolle bei der Beurteilung spielten hier sowohl die „Gesamtinszenierung“ der Rammstein-Konzerte als auch deren „mehrdeutige Texte“ (VG München, Beschluss v. 20.10.2011, Az.: M 18 SE 11.4905).
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Dasselbe gilt doch auch für Karfreitag, wahr?
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Na ihr FotzenleckerMoin Bathor,
ja das gilt auch für den Karfreitag. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und können außerdem noch umfassen:— Aschermittwoch
— Gründonnerstag
— Karsamstag
— die gesamte Karwoche von Palmsonntag bis Karsamstag
— Ostersonntag
— Pfingstsonntag
— Allerheiligen
— Volkstrauertag
— Heiliger AbendBesonder streng in der Beurteilung sind Bayern und Sachsen. Bayern schützt zusätzlich auch noch einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (z. B. Mariä Empfängnis).
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Wir hatten mal an K-Freitag ein Hard n heavy im N8werk . Da wurden Tische auf der tanzfläche aufgestellt und einem das tanzen unetrsagt. Sehr seltsame Sache damals
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Sing me a song, you're a singer Do me a wrong, you're a bringer of evil The devil is never a maker The less that you give, you're a taker So it's on and on and on, it's heaven and hell !! Oh well!!ich persönlich halte die Regelungen auch für überkommen, aber leider muss man sich damit arrangieren. Gut, wenn man es vorher weiß, da steigt die Party oder das Konzert eben am Tag vorher. Interessant ist die Frage, ob man dann ab 0.01 Uhr aufhören muss, Spaß zu haben….“Wir haben hier ein Problem, holt bitte mal jemand die Relifionspolizei?“.
Solltes dennoch zu Verbotsverfügungen oder Auflagen kommen: Metal-Amwalt steht auch in solchen Fällen zur Verfügung.
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Wir hatten Karfreitag ne schöne Metal-Party gefeiert, direkt gegenüber von ner Kirche. 😀
Das ganze Dorf wiedermal unterhalten und schön an den heiligen Bengel gedenkt.--
Na ihr Fotzenleckerund…? Gab es Ärger? Wo kein Kläger, da kein Richter. So lange sich keiner beschwert ist ja alles gut, aber leider gibt die ewigen Nörgler überall.
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Rechtssicher rocken! http://metal-anwalt.de/ oder: http://www.facebook.com/Metalanwalt http://twitter.com/Metalanwalt[/URL][/SIZE][/COLOR][/FONT]Kam nichts, haben wohl alle Angst vor den bösen, schwarzen, satanistischen Metallern. 👿
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Na ihr FotzenleckerStage-Diving! Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: 5 U 461/08 – 55, 5 U 461/08) entschieden, dass körperliche Schäden, die anderen Personen durch Stage-Diving entstehen unter den Risikoauschluss eurer Haftpflichtversicherung fallen. Das heißt: Verletzt Ihr beim Stage-Diving jemand anders, springt eure Haftpflicht dafür nicht ein. Obwohl es in der Entscheidung eher um Crowd-Surfing ging…..
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