Ist das Rauchverbot bei Konzerten/in Clubs o.k.?

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  • #4418535  | PERMALINK

    Elfe

    Registriert seit: 10.03.2008

    Beiträge: 3

    im Grunde genommen ist es mir einerlei, ob an Konzerten geraucht wird oder nicht (bin Nichtraucherin). Allerdings find ich’s schade, wenn man das Rauchen noch braucht, wenn doch die Bands eh einheizen; da denk zumindest ich nicht über sowas nach ^^

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    #4418537  | PERMALINK

    Sullivan

    Registriert seit: 12.03.2008

    Beiträge: 12

    Das mit dem Rauchverbot ist doch lächerlich.Lasst das doch die Wirte,Bands und Veranstallter entscheiden.Dann ein Vermerk „Rauchen“ oder „Nichtrauchen“ und jeder kann selbst entscheiden ob er hingeht oder nicht.Und wenn se mit dem Nichtraucherschutz so durchkommen dürfen wir bald auch nicht mehr in der Öffentlichkeit saufen. Hurra

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    #4418539  | PERMALINK

    mr.murdock

    Registriert seit: 11.03.2008

    Beiträge: 2,588

    Ich bin selber Kettenraucher (2-3 Schachteln pro Tag) und finde dieses Rauchverbot absolut schwachsinnig. Dies ist Freiheitsberaubung sowie ein Verstoß gegen das Grundgesetz, weil jeder Betreiber selbst entscheiden kann, ob in Clubs geraucht werden darf oder nicht.

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    #4418541  | PERMALINK

    xGROBIx

    Registriert seit: 22.11.2006

    Beiträge: 12,021

    mr.murdockIch bin selber Kettenraucher (2-3 Schachteln pro Tag) und finde dieses Rauchverbot absolut schwachsinnig. Dies ist Freiheitsberaubung sowie ein Verstoß gegen das Grundgesetz, weil jeder Betreiber selbst entscheiden kann, ob in Clubs geraucht werden darf oder nicht.

    Du beraubst Dich höchsten selbst Deiner Freiheit, wenn Du Dich in eine so starke Abhängkeit begibst!

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    #4418543  | PERMALINK

    johnny

    Registriert seit: 07.01.2008

    Beiträge: 887

    mr.murdockDies ist Freiheitsberaubung sowie ein Verstoß gegen das Grundgesetz, weil jeder Betreiber selbst entscheiden kann, ob in Clubs geraucht werden darf oder nicht.

    Seh ich auch so…
    Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!
    Muss ja niemand reingehen, wenn einen der Dunst stört…

    --

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    #4418545  | PERMALINK

    xGROBIx

    Registriert seit: 22.11.2006

    Beiträge: 12,021

    johnnySeh ich auch so…
    Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!

    Das ist eine sehr stark verkürzte Argumentation. Wie bei allem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Gesetzgebung. Man kann eben nur dann „machen was man will“, solange die Rechte Dritter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Würde ja auch keiner auf die Idee kommen, Kinderpornokinos zu erlauben, weil “ Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!“. Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber am Extrem erkennt man das Problem wie die Juristen so schön sagen…

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    #4418547  | PERMALINK

    mr.murdock

    Registriert seit: 11.03.2008

    Beiträge: 2,588

    xGROBIxDu beraubst Dich höchsten selbst Deiner Freiheit, wenn Du Dich in eine so starke Abhängkeit begibst!

    naja, ich finde, daß es so eine Sache ist… Gesund ist Rauchen keinesfalls 😉

    johnnySeh ich auch so…
    Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!
    Muss ja niemand reingehen, wenn einen der Dunst stört…

    Genau. Oder geht etwa eine Familie mit Kinder öfter in eine Kneipe zusammen Bier saufen? wohl weniger… :haha:

    --

    #4418549  | PERMALINK

    mr.murdock

    Registriert seit: 11.03.2008

    Beiträge: 2,588

    xGROBIxDas ist eine sehr stark verkürzte Argumentation. Wie bei allem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Gesetzgebung. Man kann eben nur dann „machen was man will“, solange die Rechte Dritter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Würde ja auch keiner auf die Idee kommen, Kinderpornokinos zu erlauben, weil “ Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!“. Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber am Extrem erkennt man das Problem wie die Juristen so schön sagen…

    Wieso soll es eine verkürzte Argumentation sein? Ich finde, daß es eine logische Schlußfolgerung ist. Und wie so viele sagen: wem der blaue Dunst stört, geht derjenige nicht in die Kneipe oder so rein. 😉

    --

    #4418551  | PERMALINK

    xGROBIx

    Registriert seit: 22.11.2006

    Beiträge: 12,021

    mr.murdockWieso soll es eine verkürzte Argumentation sein? Ich finde, daß es eine logische Schlußfolgerung ist. Und wie so viele sagen: wem der blaue Dunst stört, geht derjenige nicht in die Kneipe oder so rein. 😉

    Weil aus dem Eigentumsrecht eben halt nicht hervorgeht, daß der Eigentümer machen kann was er will. Es gibt immer gestzliche Schranken des Handelns. Insofern ist die Sichtweise „im gehört der Laden=er kann machen was er will“ nicht richtig.

    Für den Gast mag das vieleicht zutreffen, aber was ist mit Angestellten? Im übrigen gilt ja das gleiche auch für die Raucher, niemand zwingt die Raucher, in ein Lokal zu gehen, daß vom Rauchverbot betroffen ist. Der Raucher maßt sich nur an, zu bestimmen, wohin der Nichtraucher hingehen kann.

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    #4418553  | PERMALINK

    johnny

    Registriert seit: 07.01.2008

    Beiträge: 887

    xGROBIxDas ist eine sehr stark verkürzte Argumentation. Wie bei allem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Gesetzgebung. Man kann eben nur dann „machen was man will“, solange die Rechte Dritter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Würde ja auch keiner auf die Idee kommen, Kinderpornokinos zu erlauben, weil “ Die Bude gehört doch dem Betreiber und somit kann der doch machen, was er will!“. Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber am Extrem erkennt man das Problem wie die Juristen so schön sagen…

    Vergleich Rauchen nicht gleich mit Kinderpornos, da liegt ein meilenweiter Unterschied dazwischen!
    Rechte von Dritten beeinträchtigt man doch eigentlich nicht dadurch!? Ich wüsste nicht wobei/womit…

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    #4418555  | PERMALINK

    xGROBIx

    Registriert seit: 22.11.2006

    Beiträge: 12,021

    johnnyVergleich Rauchen nicht gleich mit Kinderpornos, da liegt ein meilenweiter Unterschied dazwischen!

    Ich habe doch explizit geschrieben, daß das ein extremer Vergleich ist. Ich wollte daß damit auch nicht auf eine Stufe stellen, sondern nur zeigen, daß Eigentumsrechte sehr wohl eingeschränkt werden können und auch eingeschränkt werden müssen.

    johnny Rechte von Dritten beeinträchtigt man doch eigentlich nicht dadurch!? Ich wüsste nicht wobei/womit…

    Die körperliche Unversehrtheit der Passivraucher zum Beispiel?

    --

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    #4418557  | PERMALINK

    johnny

    Registriert seit: 07.01.2008

    Beiträge: 887

    xGROBIxIch habe doch explizit geschrieben, daß das ein extremer Vergleich ist. Ich wollte daß damit auch nicht auf eine Stufe stellen, sondern nur zeigen, daß Eigentumsrechte sehr wohl eingeschränkt werden können und auch eingeschränkt werden müssen.

    okok…hab’sch nich dran gedacht–>mein Fehler

    xGROBIx
    Die körperliche Unversehrtheit der Passivraucher zum Beispiel?

    na wie gesagt: das müssen die Nichtraucher mit sich selber klären,ob sie sich dem Dunst aussetzen oder nicht. Und dann sollen die danach handeln—> reingehen ja/nein

    --

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    #4418559  | PERMALINK

    xGROBIx

    Registriert seit: 22.11.2006

    Beiträge: 12,021

    johnnyna wie gesagt: das müssen die Nichtraucher mit sich selber klären,ob sie sich dem Dunst aussetzen oder nicht. Und dann sollen die danach handeln—> reingehen ja/nein

    Um in der „Freiheitsbraubungslogik“ von dem obigen post zu bleiben, wer gibt denn dem Raucher das Recht, durch sein Verhalten zu bestimmen, wo sich der Nichtraucher aufhalten kann? Und ein Angestellter in der Gastronomie hat auch im Zweifel eben nicht diese Wahl. Das Rauchverbot zielt ja auch insbesondere auf den Arbeitsplatzschutz ab, das geht in der Diskussion ein wenig unter, weil natürlich quantitativ viel mehr Gäste als Angestellte davon betroffen sind.

    --

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    #4418561  | PERMALINK

    mr.murdock

    Registriert seit: 11.03.2008

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    xGROBIxWeil aus dem Eigentumsrecht eben halt nicht hervorgeht, daß der Eigentümer machen kann was er will. Es gibt immer gestzliche Schranken des Handelns. Insofern ist die Sichtweise „im gehört der Laden=er kann machen was er will“ nicht richtig.

    Für den Gast mag das vieleicht zutreffen, aber was ist mit Angestellten? Im übrigen gilt ja das gleiche auch für die Raucher, niemand zwingt die Raucher, in ein Lokal zu gehen, daß vom Rauchverbot betroffen ist. Der Raucher maßt sich nur an, zu bestimmen, wohin der Nichtraucher hingehen kann.

    Daß es dem Eigentümer verboten ist, andere z.B. sexuell zu mißbrauen oder zu ermordern ist doch logisch. Aber was ich absolut nicht einsehe ist, daß der Raucher wie ein Schwerverbrecher behandelt ist. Dies werfe ich zwar Dir nicht gleich vor, aber so kommt es bei mir rüber.

    xGROBIxIch habe doch explizit geschrieben, daß das ein extremer Vergleich ist. Ich wollte daß damit auch nicht auf eine Stufe stellen, sondern nur zeigen, daß Eigentumsrechte sehr wohl eingeschränkt werden können und auch eingeschränkt werden müssen.

    Ich antworte mal wie Schwarzenegger bei Phantom Commando, als er vom Entführer seiner Tochter gefragt wurde :“ wenn Sie Ihre Tochter wiederhaben wollen müssen Sie mit uns kooperieren. Richtig?“:

    Falsch!

    Warum müßte doch wohl logisch sein. Eigentumsrechte können keinesfalls eingeschränkt werden.

    xGROBIx
    Die körperliche Unversehrtheit der Passivraucher zum Beispiel?

    Rein Zufällig bewies 1984 eine US-Amerikanische Studie, daß das Passivrauchen keinesfalls gesundheitsschädlich ist..

    …daß manchen der Qualm stört ist richtig, aber davon war eben nicht die Rede.

    --

    #4418563  | PERMALINK

    johnny

    Registriert seit: 07.01.2008

    Beiträge: 887

    xGROBIxUm in der „Freiheitsbraubungslogik“ von dem obigen post zu bleiben, wer gibt denn dem Raucher das Recht, durch sein Verhalten zu bestimmen, wo sich der Nichtraucher aufhalten kann? Und ein Angestellter in der Gastronomie hat auch im Zweifel eben nicht diese Wahl. Das Rauchverbot zielt ja auch insbesondere auf den Arbeitsplatzschutz ab, das geht in der Diskussion ein wenig unter, weil natürlich quantitativ viel mehr Gäste als Angestellte davon betroffen sind.

    Kein Raucher hat das Recht dazu, das sollten die Betreiber entscheiden (dürfen). Mit dem Arbeitsplatz ist so ne Sache, da sollte sich der Angestellte mit dem Qualm abfinden oder kündigen…aber da muss ich mich mal genauer drüber erkundigen! (hab bisjetzt nur aus der Sicht des Gastes gedacht)
    PS. meine Meinung wird sich aber nicht merklich ändern

    --

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