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helium
Mir ging es vielmehr darum, dass unsere Bundesregierung eingeknickt ist und diese Ermächtigung erteilt hatNaja, wenn die Presse nur so einen Scheiß berichtet, ist das auch kein Wunder, dass du das so siehst. Das Wichtige ist, dass das Gesetz, welches der Anklage zugrunde liegt, abgeschafft werden soll. Das Verfahren wird also eingestellt werden, und basta. Die Ermächtigung der Bundesregierung ist also vollkommen wurscht. Außer dass das vielleicht aus diplomatischen Gründen eine gute Idee sein könnte. Wo hier die Regierung „eingeknickt“ ist, verstehe ich nicht.
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abrakadabraNaja, wenn die Presse nur so einen Scheiß berichtet, ist das auch kein Wunder, dass du das so siehst. Das Wichtige ist, dass das Gesetz, welches der Anklage zugrunde liegt, abgeschafft werden soll. Das Verfahren wird also eingestellt werden, und basta. Die Ermächtigung der Bundesregierung ist also vollkommen wurscht.
Anscheinend soll der Tatbestand aber erst 2018 wegfallen. Das würde bedeuten, dass er speziell für die Böhmermann-Geschichte noch gelten soll – und das wäre schon irgendwie ein starkes Stück. (Auch wenn er sich seine Geldstrafe natürlich redlich verdient hat.)
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Ich bin stark für die Beibehaltung des Tatbestandes „Majestätsbeleidigung“.
Der gilt aber ausschließlich für legitime Monarchen. Nicht für irgendwelche republikanische Präsidenten. Da könnte ja jeder kommen.--
Oberste moralische Instanz des Forums. Kaiser von Europa und Imperator des Forums. Unterwerft euch, hopp hopp!UlverRoy hat recht, alle Anderen keine Ahnung.
LeukonAnscheinend soll der Tatbestand aber erst 2018 wegfallen. Das würde bedeuten, dass er speziell für die Böhmermann-Geschichte noch gelten soll – und das wäre schon irgendwie ein starkes Stück. (Auch wenn er sich seine Geldstrafe natürlich redlich verdient hat.)
Wurde nicht von einer „zügigen Abschaffung“ oder sowas gesprochen, und ist nicht bereits ein Gesetzesvorschlag hierzu eingebracht worden?
Naja gut, wenn das mit 2018 stimmt finde ich es wirklich ziemlich rückgratlos.abrakadabraWurde nicht von einer „zügigen Abschaffung“ oder sowas gesprochen, und ist nicht bereits ein Gesetzesvorschlag hierzu eingebracht worden?
Naja gut, wenn das mit 2018 stimmt finde ich es wirklich ziemlich rückgratlos.So berichtet es jedenfalls der Focus (http://www.focus.de/politik/experten/kubicki/paragraph-103-abschaffung-erst-2018-mit-diesem-trick-schuf-merkel-ein-exklusiv-recht-fuer-erdogan_id_5446683.html).
Der Gesetzesentwurf, von dem du gehört hast, könnte derjenige der Grünen-Bundestagsfraktion sein (https://www.tagesschau.de/inland/paragraf103-boehmermann-101.html).
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Habe ich richtig verstanden, dass in Deutschland nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition gesetzesentwüfe zur Abstimmung machen können? D.h. das Grünen-Gesetz könnte einfach „gegen den WIllen“ Merkels angeommen werden, und die Sache wäre vom Tisch. Klingt nach einer diplomatisch klugen Lösung. „Ja, Recip tut mir leid. Ich wollte ihm dir ja am liebsten persönlich in die Türkei überstellen, aber es sind mir halt alle in den Rücken gefallen“.
abrakadabraHabe ich richtig verstanden, dass in Deutschland nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition gesetzesentwüfe zur Abstimmung machen können? D.h. das Grünen-Gesetz könnte einfach „gegen den WIllen“ Merkels angeommen werden, und die Sache wäre vom Tisch. Klingt nach einer diplomatisch klugen Lösung. „Ja, Recip tut mir leid. Ich wollte ihm dir ja am liebsten persönlich in die Türkei überstellen, aber es sind mir halt alle in den Rücken gefallen“.
Theoretisch wäre das so möglich (Art. 76 GG). Natürlich würde es dann noch bei der regulären Beleidigung nach § 185 StGB bleiben, wobei insoweit vielleicht eine Einstellung nach § 153a StPO in Betracht käme. Und im Auge behalten muss man, dass Böhmermann durch die Einlegung von Rechtsmitteln das Verfahren unter Umständen auch bis 2018 in Gang halten könnte und am Ende vielleicht noch vom BGH wegen der Gesetzesänderung freigesprochen werden müsste.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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Roy Black MetalIch bin stark für die Beibehaltung des Tatbestandes „Majestätsbeleidigung“.
Der gilt aber ausschließlich für legitime Monarchen. Nicht für irgendwelche republikanische Präsidenten. Da könnte ja jeder kommen.Schon allein aus Wut über so ein Gesetz würde ich der Queen ne Backpfeife verpassen.
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abrakadabraWurde nicht von einer „zügigen Abschaffung“ oder sowas gesprochen, und ist nicht bereits ein Gesetzesvorschlag hierzu eingebracht worden?
Naja gut, wenn das mit 2018 stimmt finde ich es wirklich ziemlich rückgratlos.2 Jahre is doch recht zügig eigentlich. Sonst ist doch eher allgemeiner Konsens der Politik hier: Änderungen am besten erst, wenn man seine Pension hat und sich nicht mehr damit beschäftigen muß.
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Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whoresGrenadierSchon allein aus Wut über so ein Gesetz würde ich der Queen ne Backpfeife verpassen.
Die Hand, die einen König schlägt, wird im Himmel abgesägt!
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Oberste moralische Instanz des Forums. Kaiser von Europa und Imperator des Forums. Unterwerft euch, hopp hopp!UlverRoy hat recht, alle Anderen keine Ahnung.
Roy Black Metal
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Treat everyone the same until you find out they're an idiot. http://www.last.fm/user/darayGrenadierSchon allein aus Wut über so ein Gesetz würde ich der Queen ne Backpfeife verpassen.
Deine Gewalt richtet sich also nicht gegen diejenigen, welche das Gesetz erlassen haben oder diejenigen, welche es ändern könnten, sondern willkürlich gegen die Queen, die zum einen in einem Land lebt in dem der letzte Fall von Majestätsbeleidiung 1715 verfolgt und das Gesetz schon Ewigkeiten abgeschafft wurde?
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Treat everyone the same until you find out they're an idiot. http://www.last.fm/user/darayDarayDeine Gewalt richtet sich also nicht gegen diejenigen, welche das Gesetz erlassen haben oder diejenigen, welche es ändern könnten, sondern willkürlich gegen die Queen, die zum einen in einem Land lebt in dem der letzte Fall von Majestätsbeleidiung 1715 verfolgt und das Gesetz schon Ewigkeiten abgeschafft wurde?
Strafanwendungsrechtlich läge dann übrigens auch nach deutschen Recht unter dem – natürlich fiktiven – Gesichtspunkt der Majestätsbeledigung keine strafbare Handlung vor.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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DarayDeine Gewalt richtet sich also nicht gegen diejenigen, welche das Gesetz erlassen haben oder diejenigen, welche es ändern könnten, sondern willkürlich gegen die Queen, die zum einen in einem Land lebt in dem der letzte Fall von Majestätsbeleidiung 1715 verfolgt und das Gesetz schon Ewigkeiten abgeschafft wurde?
Je nachdem wie das Gesetz gestaltet wäre, könnten ja auch ausländische Majestäten davon betroffen sein. Und da es hier in Deutschland bis auf ein paar Hohenzollern-Erben keine Majestäten mehr gibt, fiel mir halt spontan die Queen ein. Unnütze Gesetze muss man einfach brechen. Es liegt ja auch nah, dass so ein Gesetz der Majestätsbeleidigung in Abstimmung mit König/Königin getroffen wurde.
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GrenadierUnnütze Gesetze muss man einfach brechen.
Wieso? Abschaffen würde ich einsehen. Aber brechen? Worin besteht der Nutzen bzw. die Notwendigkeit sie zu brechen? Insbesondere wenn das, wie in deinem Fall, auf Kosten anderer geschieht?
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