Home › Foren › METAL HAMMER’s Ballroom › Talkpit › Polizeibrutalität
-
AutorBeiträge
-
Leukon Der Darstellung im Bericht zufolge jedenfalls klare in-dubio-Sache: ,,Der Verletzte konnte die (…) Fußtritte keinem der Angeklagten zuordnen“. In so einem Fall musste die Kammer freisprechen.
Na dann ist ja alles in Butter!
--
Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxHighlights von metal-hammer.deOzzy Osbourne: Der Prince of Darkness im Lauf der Zeit
Starte dein Praktikum in der METAL HAMMER-Redaktion
Summer Breeze 2025: Alle Infos zum Open Air-Festival
Wacken Open Air 2025: Alle Infos zum Festival
Graspop Metal Meeting 2026: Alle Infos zum Festival
70.000 Tons Of Metal: Alle Infos zur Kreuzfahrt
xGROBIxNa dann ist ja alles in Butter!
Was dies betrifft, ja. Ein richtiges Urteil ist besser als ein falsches. Und die Staatsanwaltschaft hatte, soweit zu erkennen, richtigerweise angeklagt. Die Performance der Justiz, die ja in § 340er-Sachen oft kritisiert wird, kann also nicht beanstanden.
--
Kommt da nicht gemeinschaftlich begangene körperverletzung in betracht?
--
Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxein ganz anderer knaller:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-06/istanbul-wasserwerfer-pfefferspray--
Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxKommt da nicht gemeinschaftlich begangene körperverletzung in betracht?
Ja doch, im Prinzip schon. Aber so wie ich das verstanden habe, wurde ausgesagt, dass nur einer der beiden Polizisten zugeschlagen habe. Wenn der andere nur anwesend gewesen ist, reicht das nicht einmal für die Annahme von Beihilfe.
--
Was ist eigentlich mit unterlassener Hilfeleistung? Es kann doch nicht erlaubt sein als polizist daneben zu stehen und gar nichts zu tun, wenn jemand vom kollegen zusammengeschlagen wird, oder irre ich mich da?
abrakadabra Es kann doch nicht erlaubt sein als polizist daneben zu stehen und gar nichts zu tun, wenn jemand vom kollegen zusammengeschlagen wird, oder irre ich mich da?
Nein, auch das ist im Prinzip richtig. Dass der andere Polizist den Angriff hätte verhindern können, ist aber kaum nachweisbar und wurde so vom Gericht auch nicht festgestellt.
--
Das Landgericht Neurupin verurteilte Anfang Juli 2010 den 34-jährigen Polizeikommissar Reinhard R. wegen minderschweren Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Polizist hatte am Silvestertag 2008 in Schönfließ einen 26-jährigen Kleinkriminellen aus Berlin mit acht Schüssen getötet. „Wer einen solchen Schuss in den Oberkörper des Gegners abgibt, nimmt dessen Tod in Kauf“, begründete der Richter sein Urteil.
http://www.stern.de/panorama/amnesty-international-so-brutal-sind-deutsche-polizisten-1581111.html
--
Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxProzessauftakt gegen Polizisten: http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/prozess-polizist-schlaegt-frau-100.html
--
"Like fuck it, this isn’t about being brave this is only about surviving. I’m either gonna kill myself, or I’m gonna do this." - Laura Jane Grace | And Still I Chase The Sun |Er wurde verurteilt http://www.spiegel.de/panorama/justiz/falll-teresa-z-muenchner-polizist-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-915179.html
--
"Like fuck it, this isn’t about being brave this is only about surviving. I’m either gonna kill myself, or I’m gonna do this." - Laura Jane Grace | And Still I Chase The Sun |Wenn der Artikel den Richter korrekt zitiert, ist das ein unglaubliches Fehlurteil. Entweder hat der Mann wenig Ahnung von Kernbereichen des Strafrechts oder er betreibt Rechtsbeugung; dass die erste Erklärung wenig wahrscheinlich ist, muss ich nicht eigens betonen. Schon eine Einschränkung des Notwehrrechts für Polizisten wegen ihrer “Vorbildfunktion“ ist klar rechtswidrig (wer nachlesen möchte: Art. 60 Abs. 2 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz). Und dann auch noch die Verneinung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung unter Verweis auf Flucht als milderes Mittel – unfassbar. Dass der Angegriffene darauf nun gerade nicht verwiesen darf, steht in jedem Anfängerlehrbuch und ist – wenn ich mich nicht irre – ständige Rechtsprechung seit Zeiten des Reichsgerichts.
--
wie die situation formaljuristisch zu beurteilen ist, weiß ich natürlich nicht. trotzdem hielte ich es für unerträglich, wenn es legal wäre für einen ausgebildeten, nüchternen polizisten einer unbewaffneten, gefesselten frau in einer zelle ins gesicht zu schlagen, von der offensichtlich keine ernst bedrohung ausgehen KANN.
vor allem die argumentation mit dem kopfstoß ist der größte schwachsinn, den ich jemals gehört habe – so etwas behauptet glaube ich nur einer, der lügt. ich habe auch schon mal (einvernehmlich) jemanden gefesselt, und es ist sowas von einfach sich eine gefesselte frau vom hals zu halten, dass ich es gar nicht sagen kann. jemand der das nicht schafft, hat jedenfalls bei der polizei nichts verloren.edit: ich hätte eigentlich auch nichts gegen ein eingeschränktes notwehrrecht gegenüber gefangenen in zellen. für viele leute ist diese situation vermutlich einfach extrem unbekannt, belastend und verstörend, und es wird wohl öfter vorkommen, dass jemand in seiner/ihrer zelle „ausrastet“. ich finde nicht, dass man mit dem verweis auf das notwehrrecht und die abwesenheit der pflicht zu „flüchten“ dafür argumentieren können sollte, eine derartige person niederzuprügeln. was man tun sollte ist einfach aus der zelle rausgehen, und den gefangenen „abreagieren lassen“, es sei denn eine anwesenheit in der zelle ist aus irgend einem grund unbedingt nötig, und ich sehe keinen grund, aus dem das gesetz dies nicht so verlangen sollte. alleine die gesundheitskosten, die durch solche unnötig gewalttätigen aktionen entstehen wären für mich schon ein hinreichender grund – ganz zu schweigen davon, dass derartige handlungen das ansehen der polizei in der gesellschaft nachträglich beschädigen, mit allen konsequenzen.
abrakadabrawie die situation formaljuristisch zu beurteilen ist, weiß ich natürlich nicht. trotzdem hielte ich es für unerträglich, wenn es legal wäre für einen ausgebildeten, nüchternen polizisten einer unbewaffneten, gefesselten frau in einer zelle ins gesicht zu schlagen, von der offensichtlich keine ernst bedrohung ausgehen KANN.
vor allem die argumentation mit dem kopfstoß ist der größte schwachsinn, den ich jemals gehört habe – so etwas behauptet nur einer, der lügt. ich habe auch schon mal (einvernehmlich) jemanden gefesselt, und es ist sowas von einfach sich eine gefesselte frau vom hals zu halten, dass ich es gar nicht sagen kann. jemand der das nicht schafft, hat jedenfalls bei der polizei nichts verloren.Zunächst zur Behauptung, meine Argumentation sei “formaljuristisch“: das heißt so viel wie “äußerlich dem Gesetz entsprechend“. Gemeint ist damit in der Regel, dass eine Entscheidung oder Betrachtung eben nur äußerlich dem Gesetz entspreche. Das ist möglich, keine Frage. Dieses Argument ist aber trotzdem mit Vorsicht zu genießen, denn die Begriffe des Gesetzes sprechen bereits spezifische Interessenkonstellationen an, für die der Gesetzgeber eine Wertung vorgenommen hat. Diese Wertung fordert den Gehorsam der Gerichte.
Das gilt auch für den hier zur Diskussion stehenden Fall. Das scharfe Notwehrrecht des deutschen Strafgesetzbuches basiert auf einer Wertung und Gewichtung der betroffenen Interessen. Ich werde das nur auf ausdrücklichen Wunsch weiter ausführen. Dieser Wertung entspricht die hergebrachte Auslegung des § 32 StGB (Notwehr) präzise. Mit rein formalen Betrachtungen hat das nichts zu tun.
Was die Argumentation mit dem unmittelbar bevorstehenden Kopfstoß angeht, so hat sie der vom Gericht zugezogene Rechtsmediziner – auf der Grundlage eigens durchgeführter Versuchsreihen – jedenfalls für nicht unplausibel gehalten. Es kommt aber im Ergebnis überhaupt nicht darauf an. Auch die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, und dieses Rechtsgut wurde durch das Verhalten der Frau gegenwärtig beeinträchtigt (verbale und tätliche Beleidigungen).
Und schließlich: Nein, es ist nicht unerträglich, dass ein Polizist gegen rechtswidrige Angriffe (und seien es Ehrangriffe) Notwehr üben darf. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
edit: ich hätte eigentlich auch nichts gegen ein eingeschränktes notwehrrecht gegenüber gefangenen in zellen. für viele leute ist diese situation vermutlich einfach extrem unbekannt, belastend und verstörend, und es wird wohl öfter vorkommen, dass jemand in seiner/ihrer zelle „ausrastet“. ich finde nicht, dass man mit dem verweis auf das notwehrrecht und die abwesenheit der pflicht zu „flüchten“ dafür argumentieren können sollte, eine derartige person niederzuprügeln. was man tun sollte ist einfach aus der zelle rausgehen, und den gefangenen „abreagieren lassen“, es sei denn eine anwesenheit in der zelle ist aus irgend einem grund unbedingt nötig, und ich sehe keinen grund, aus dem das gesetz dies nicht so verlangen sollte. alleine die gesundheitskosten, die durch solche unnötig gewalttätigen aktionen entstehen sind schon ein hinreichender grund – ganz zu schweigen davon, dass derartige handlungen das ansehen der polizei in der gesellschaft nachträglich beschädigen, mit allen konsequenzen. es wäre wirklich eine schande, wenn man in reiseführer über deutschland eine warnung vor der polizei abdrucken müsste.
Warnung vor der deutschen Polizei? Ernsthaft? Und im Übrigen: Ja, es gibt Situationen im Leben, die belastend, vielleicht sogar verstörend sind. Haben wir alle schon erlebt. Es entsteht dann aber kein Übergriffsrecht in die rechtlich geschützten Interessen anderer und auf der anderen Seite auch keine Duldungspflicht.
--
Leukon Auch die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, und dieses Rechtsgut wurde durch das Verhalten der Frau gegenwärtig beeinträchtigt (verbale und tätliche Beleidigungen).
ist das wirklich so? wenn mich jemand beleidigt darf ich ihm eine knallen?
--
Aktuelle Verkaufsliste: http://forum.metal-hammer.de/showthread.php?50515-massig-CDs-amp-LPs Sammlung: http://www.musik-sammler.de/sammlung/da-mayer -
Schlagwörter: fuck Bush, Nieder mit dem System!, Rotfront voran!
Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.