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http://www.blick.ch/unterhaltung/kino/polanski-ist-doch-ein-ganz-lieber-mensch-129671
Kann man bitte Jimi Blue und Wilson Gonzales bitte gleich mitverhaften? Danke!
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxHighlights von metal-hammer.deStarte dein Praktikum in der METAL HAMMER-Redaktion
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xGROBIxhttp://www.blick.ch/unterhaltung/kino/polanski-ist-doch-ein-ganz-lieber-mensch-129671
Kann man bitte Jimi Blue und Wilson Gonzales bitte gleich mitverhaften? Danke!
Was wollen DIE beiden denn? Aufmerksamkeit?
xGROBIxDas Problem an der Sache ist, nur die allerwenigsten NS-Kriegsverbrecher waren die sadistischen „Monster“, für die man sie auf den ersten Blick halten würde, sondern ganz normale dudes, wie Du und ich auch. Die Ursachen für Kriegsverbrechen liegen selten in der Person des Täters, sondern in der Verschiebung des Referenzrahmens einer Gesellschaft. Die meisten NS-Täter empfanden die Tötungsarbeit die sie verrichten mussten als äußerst unangenehm, aber notwendig, beispielsweise war die Teilnahme an Erschießungsaktionen der Sonderkommandos im rückwärtigen Gebiet der Ostfront weitgehend freiweillig, es mußte zwar mit sozialen Konsequenzen bei Verweigerung gerechnet werden, aber es war nicht so als ob man sich gleich zu den Opfern dazulegen hätte müssen, wenn man nicht geschossen hätte. Mit dem Befehlsnotstand macht man es sich da auch zu einfach, aber man hat ja auch nur einen geringen Teil der Mitglieder der Sonderkommandos überhaupt der Justiz zugeführt, und von diesen ist auch nicht jeder wegen Mord verurteilt worden…
na dann hat man ja eh vieles richtig gemacht. ich kann dieses christlich geprägte bild von menschen, die die freie wahl zwischen gutem und bösem haben, und sich aufgrund ihres freien willens für das böse entschieden haben, weswegen sie jetzt zur rechenschaft zu ziehen sind, sowieso nicht ausstehen. das ist sowas von bigott, dass ich am liebsten speien würde.
DerBuhMannWas wollen DIE beiden denn? Aufmerksamkeit?
Sicherlich, deren Film kommt doch gerade raus…
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Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whoresthe4xeeffectna dann hat man ja eh vieles richtig gemacht. ich kann dieses christlich geprägte bild von menschen, die die freie wahl zwischen gutem und bösem haben, und sich aufgrund ihres freien willens für das böse entschieden haben, weswegen sie jetzt zur rechenschaft zu ziehen sind, sowieso nicht ausstehen. das ist sowas von bigott, dass ich am liebsten speien würde.
Tatsächlich hat man da sehr wenig richtig gemacht. Daß der Großteil der NS-Täter (mal von der Führungsclique abgesehen) wenn überhaupt nur mit geringen Strafen bedacht wurde, ist doch vielmehr dem Umstand geschuldet, daß die Justiz personell ja nicht großartig gewechselt wurde, wie denn auch? Darüber hinaus bestand ja seitens der deutschen Öffentlichkeit nur ein geringes Interesse an der von den Alliierten getriebenen Entnazifizierung hatte, es gab ja auch plötzlich keine Nazis mehr, und die Mär von Hitler dem Verführer der Deutschen paßt da dann schön ist Bild. Daß die Veränderung des gesellschaftlichen Referenzrahmens (der ja auch nicht von oben angeordnet werden kann) die Verbrechen der NS-Täter erst ermöglichte und legitimierte, wird ja gerne ausgeblendet, wie gesagt, das waren eben nicht alle sadistische Bestien. Trotzdem sind solche Taten dem Täter doch klar vorwerfbar, auch in der nationalsozialistischen Gesellschaft muss einem Täter doch bewußt sein, daß die massenhafte eigenhändige Erschießung von Menschen (um mal beim Beispiel der Sonderkommandos zu bleiben) nicht rechtmäßig sein kann. Aus welchen Gründen derjenige dann seine Teilnahme an solchen Taten nicht verweigert ist daher Gegenstand der strafrechtlichen Begutachtung, aber das muss im Einzelfall ein Richter entscheiden. Man könnte ja auch behaupten, Kriminelle Jugendliche wie die berühmt-berüchtigten S-Bahn-Schläger oder Amokläufer seien auch nur Produkte Ihrer Umwelt, aber deren Verantwortung an ihren Taten wird ihnen doch hier niemand ernsthaft absprechen wollen?
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxTatsächlich hat man da sehr wenig richtig gemacht. Daß der Großteil der NS-Täter (mal von der Führungsclique abgesehen) wenn überhaupt nur mit geringen Strafen bedacht wurde, ist doch vielmehr dem Umstand geschuldet, daß die Justiz personell ja nicht großartig gewechselt wurde, wie denn auch? Darüber hinaus bestand ja seitens der deutschen Öffentlichkeit nur ein geringes Interesse an der von den Alliierten getriebenen Entnazifizierung hatte, es gab ja auch plötzlich keine Nazis mehr, und die Mär von Hitler dem Verführer der Deutschen paßt da dann schön ist Bild. Daß die Veränderung des gesellschaftlichen Referenzrahmens (der ja auch nicht von oben angeordnet werden kann) die Verbrechen der NS-Täter erst ermöglichte und legitimierte, wird ja gerne ausgeblendet, wie gesagt, das waren eben nicht alle sadistische Bestien. Trotzdem sind solche Taten dem Täter doch klar vorwerfbar, auch in der nationalsozialistischen Gesellschaft muss einem Täter doch bewußt sein, daß die massenhafte eigenhändige Erschießung von Menschen (um mal beim Beispiel der Sonderkommandos zu bleiben) nicht rechtmäßig sein kann. Aus welchen Gründen derjenige dann seine Teilnahme an solchen Taten nicht verweigert ist daher Gegenstand der strafrechtlichen Begutachtung, aber das muss im Einzelfall ein Richter entscheiden. Man könnte ja auch behaupten, Kriminelle Jugendliche wie die berühmt-berüchtigten S-Bahn-Schläger oder Amokläufer seien auch nur Produkte Ihrer Umwelt, aber deren Verantwortung an ihren Taten wird ihnen doch hier niemand ernsthaft absprechen wollen?
ich spreche auch nicht von denen, die freiwillig (!) zu einem erschießungskommando gegangen sind, sondern von den leuten, die mehr oder weniger dorthin gedrängt wurden.
der wichtige unterschied zwischen einem, der in der ns-zeit ein verbrechen begangen hat, und einem s-bahn (tot-)schläger ist der, dass ersterer NUR unter diesen kranken sonderumständen eine untat begeht. der s-bahn schläger ist allerdings auch unter normalen umständen eine gefahr für die gesellschaft, weswegen man ihn eben einsperren muss. und genau das gilt bei ns-tätern (in den meisten fällen) eben nichtmehr: die tun keinem mehr was, und hätte man sie in ruhe gelassen, hätte dies sicherlich auch niemandem zum mord angestiftet.the4xeeffect
der wichtige unterschied zwischen einem, der in der ns-zeit ein verbrechen begangen hat, und einem s-bahn (tot-)schläger ist der, dass ersterer NUR unter diesen kranken sonderumständen eine untat begeht. der s-bahn schläger ist allerdings auch unter normalen umständen eine gefahr für die gesellschaft, weswegen man ihn eben einsperren muss. und genau das gilt bei ns-tätern (in den meisten fällen) eben nichtmehr: die tun keinem mehr was, und hätte man sie in ruhe gelassen, hätte dies sicherlich auch niemandem zum mord angestiftet.Aber es verschafft den Opfern Genugtuung. Mir reicht das als Grund.
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"Heavy Metal in my ears Is all i ever want to hear. Before the sands of time run out , We'll stand our ground and all scream out! Manilla Road - Heavy Metal to The World On Tour: 11.06. Rockfels - Loreley Freilichtbühne, St. Goarshausen last.fm Musik-Sammlerthe4xeeffectich hätte das nicht gesagt. bin immer noch dafür, dass man sowas verjähren lassen sollte.
Und aus welchem Grund?
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14.2.2006-Geburt meiner Tochter Emma!!! 1. Vorsitzender des Clubs STOLZER BARTTRÄGER NICHT die Band!!! :8)TwistOfFateNein und das ist auch gut so.
Aber Respekt das Opfer ihm verziehen hat oO
In Deutschland verjährt eine Vergewaltigung (darum gehts ja hier) in der Schweiz und der USA allerdings nicht.
FiendishMinxWobei er ja nach wie vor behauptet, er habe vom Alter seines Opfers nichts gewusst…
Versteht mich nicht falsch, ich nehm den Typen nicht in Schutz aber es gilt nach wie vor In Dubio Pro Reo.Lest Ihr Nachrichten auch richtig? Er hat das Mädchen mit Drogen gefügig gemacht. Somit ist das unabhängig vom alter her schon vergewaltigung.
xGROBIxhttp://www.blick.ch/unterhaltung/kino/polanski-ist-doch-ein-ganz-lieber-mensch-129671
Kann man bitte Jimi Blue und Wilson Gonzales bitte gleich mitverhaften? Danke!
oh ja bitte.
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05.02. Parkway Drive 06.02. Slipknot 23.02. Eagles Of Death Metal 05.03. Madball 06.03. Sick Of It all 10.03. Defeater 31.03. Deafheaven 22.04. Bring Me The Horizon / Royal Albert Hall 05.05. Impericon Fesitval 09.05. Wolfmother 04.06. Rammstein 15.05. Black Sabbath 10.06. Greenfield Festival 01.07. With Full Forcethe4xeeffectich spreche auch nicht von denen, die freiwillig (!) zu einem erschießungskommando gegangen sind, sondern von den leuten, die mehr oder weniger dorthin gedrängt wurden.
der wichtige unterschied zwischen einem, der in der ns-zeit ein verbrechen begangen hat, und einem s-bahn (tot-)schläger ist der, dass ersterer NUR unter diesen kranken sonderumständen eine untat begeht. der s-bahn schläger ist allerdings auch unter normalen umständen eine gefahr für die gesellschaft, weswegen man ihn eben einsperren muss. und genau das gilt bei ns-tätern (in den meisten fällen) eben nichtmehr: die tun keinem mehr was, und hätte man sie in ruhe gelassen, hätte dies sicherlich auch niemandem zum mord angestiftet.Jeder Täter ist bis zu einem gewissen Grad von seiner Umwelt geprägt. Ein Robert Steinhäuser wäre in einem anderen Bildungssystem vielleicht nicht amokgelaufen, das kann nicht der entscheidende Maßstab sein. Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter hätte erkennen müssen, daß sein Handeln unrechtens ist und ob die Tat daher vorwerfbar ist oder nicht, was im Falle von Erschießungskommandos die Alte, Frauen und Kinder erschießen doch recht eindeutig zu bejahen ist, ein Verbotsirrtum scheidet aus. Somit stellt sich eigentlich nur die Frage ob irgendwelche Entschuldigungsgründe i.S.d. Strafrechts in Betracht kommen, insbesondere der übergesetzliche Notstand. Aber die NS-Täter waren in den wenigsten Fällen von einer ihre Existenz gefährdenden Sanktion bedroht, falls sie sich nicht an den Verbrechen beteiligten, den Mitglieder der Sonderkommandos wurde weitgehend freigestellt, ob sie sich an den Aktionen beteiligen, sie können daher nicht für sich reklamieren, keine Wahl gehabt zu haben. Sicher gwaren soziale Konsequenzen zu befürchten gewesen, aber nicht in dem Maße, als daß sich dadurch eine Mittäterschaft begründen ließe.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxJeder Täter ist bis zu einem gewissen Grad von seiner Umwelt geprägt. Ein Robert Steinhäuser wäre in einem anderen Bildungssystem vielleicht nicht amokgelaufen, das kann nicht der entscheidende Maßstab sein. Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter hätte erkennen müssen, daß sein Handeln unrechtens ist und ob die Tat daher vorwerfbar ist oder nicht, was im Falle von Erschießungskommandos die Alte, Frauen und Kinder erschießen doch recht eindeutig zu bejahen ist, ein Verbotsirrtum scheidet aus. Somit stellt sich eigentlich nur die Frage ob irgendwelche Entschuldigungsgründe i.S.d. Strafrechts in Betracht kommen, insbesondere der übergesetzliche Notstand. Aber die NS-Täter waren in den wenigsten Fällen von einer ihre Existenz gefährdenden Sanktion bedroht, falls sie sich nicht an den Verbrechen beteiligten, den Mitglieder der Sonderkommandos wurde weitgehend freigestellt, ob sie sich an den Aktionen beteiligen, sie können daher nicht für sich reklamieren, keine Wahl gehabt zu haben. Sicher gwaren soziale Konsequenzen zu befürchten gewesen, aber nicht in dem Maße, als daß sich dadurch eine Mittäterschaft begründen ließe.
es geht mir nicht darum, inwieweit jemand von seiner umwelt geprägt wurde. es geht mir schlichtweg um etwas simpel utilitaristisches: die ns-verbrecher stellen keine gefahr mehr für die gesellschaft dar, und mit „abschreckung“ kann man bei ihnen auch nichtmehr argumentieren, da es wohl nichtmehr zu solchen sonderumständen wie in der nazi zeit kommen wird.
die amokläufer, schläger, und andere sind ihrer umwelt ganz offensichtlich sehrwohl gefährlich. es wäre einfach unverantwortlich solche menschen frei herumlaufen zu lassen, weil es wohl nur eine frage der zeit ist, bis sowas wieder passiert. und genau das kann man bei den ns-tätern absolut auschließen. mir geht es nicht um so komische konstrukte wie „schuld“ etc.
INGRIMMUnd aus welchem Grund?
es bringt keinem mehr was, ganz einfach. und abschrecken tut’s auch nicht wirklich, weil wohl niemand damit rechnet, dass er ernsthaft 30 jahre (!!) untertauchen kann. eine bestrafung hätte einfach keinen sinn mehr, und sinnloserweise hat man keinen zu bestrafen.
Eddie1975Aber es verschafft den Opfern Genugtuung. Mir reicht das als Grund.
du siehst das ja offenbar aus einer ganz erhabenen perspektive. gratuliere.
the4xeeffectes geht mir nicht darum, inwieweit jemand von seiner umwelt geprägt wurde. es geht mir schlichtweg um etwas simpel utilitaristisches: die ns-verbrecher stellen keine gefahr mehr für die gesellschaft dar, und mit „abschreckung“ kann man bei ihnen auch nichtmehr argumentieren, da es wohl nichtmehr zu solchen sonderumständen wie in der nazi zeit kommen wird.
die amokläufer, schläger, und andere sind ihrer umwelt ganz offensichtlich sehrwohl gefährlich. es wäre einfach unverantwortlich solche menschen frei herumlaufen zu lassen, weil es wohl nur eine frage der zeit ist, bis sowas wieder passiert. und genau das kann man bei den ns-tätern absolut auschließen. mir geht es nicht um so komische konstrukte wie „schuld“ etc.
Das Strafrecht verfolgt aber nicht nur das Ziel, gefährliche Straftäter präventiv aus dem Verkehr zu ziehen (Spezialprävention) sondern eben auch, die Gesellschaft generell vor Begehung von Straftaten abzuschrecken und eben auch das Vertauen in den Bestand des Rechtsstaates aufrecht zu erhalten (Generalprävention). Von der Sühnefuntkion ganz zu schweigen…
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxDas Strafrecht verfolgt aber nicht nur das Ziel, gefährliche Straftäter präventiv aus dem Verkehr zu ziehen (Spezialprävention) sondern eben auch, die Gesellschaft generell vor Begehung von Straftaten abzuschrecken und eben auch das Vertauen in den Bestand des Rechtsstaates aufrecht zu erhalten (Generalprävention). Von der Sühnefuntkion ganz zu schweigen…
1, komm schon: in soeinem fall kann es doch nicht um abscreckung gehen. wen will man denn wovor abschrecken? davor, in einer kranken diktatur leute zu erschießen? bitte, sowas kommt nichtmehr vor, also bringt da abschreckung nix.
2, hat ein rechtsstaat zur ns-zeit nicht existiert, also zieht das auch nicht.
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