Polizeibrutalität

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  • #5612115  | PERMALINK

    abrakadabra

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    Highlights von metal-hammer.de
    #5612117  | PERMALINK

    Curry King

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    abrakadabraund ich beim OLG Wien…

    die werden sicher nichts rausrücken oder?
    haben ja keine pflicht bei sowas?

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    "Like fuck it, this isn’t about being brave this is only about surviving. I’m either gonna kill myself, or I’m gonna do this." - Laura Jane Grace | And Still I Chase The Sun |
    #5612119  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    glaube schon, siehe:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000916

    außerdem hat der falter-journalist auch solche unterlagen gesehen (sonst hätte er den artikel nicht schreiben können), also werden sie es irgendwo rausgerückt haben. außerdem sind solche beschlüsse ja nicht geheim.

    #5612121  | PERMALINK

    Curry King

    Registriert seit: 18.04.2011

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    uff: http://www.nydailynews.com/new-york/staten-island-man-dies-puts-choke-hold-article-1.1871486

    @abra: na dann lässt sich ja vieles nachprüfen

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    #5612123  | PERMALINK

    abrakadabra

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    Beiträge: 4,809

    Richter: “ Wo sind Sie geboren?“
    Müllmann:“In Ex-Jugoslawien. Kladovo.“
    Richter: „Wo ist das heute?“
    Müllmann: „Immer noch in Ex-Jugoslawien.“ Gelächter.
    Richter :“Wo genau?“ – „Serbien.“

    Womit die Scheiben eingeworfen wurden? „Weiß nicht. Mit dem Kopf, hoffe ich.“

    hahhahaha, der typ ist geil.

    #5612125  | PERMALINK

    Curry King

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    Beiträge: 1,519

    spiegel berichtet auch mittlerweile: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/prozess-gegen-student-josef-s-in-oesterreich-nach-demo-randale-in-wien-a-982185.html

    zdf heute antwortete mir auf anfrage, ob/wann sie darüber berichten: „Wenn das Urteil fällt (wird nicht für heute erwartet). Grüße aus Mainz“

    EDIT: er ist tatsächlich in allen Punkte schuldig gesprochen worden! was für eine farce

    http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/schuldig-urteil-gegen-student-josef-s-lautet-auf-12-monate-a-982317.html

    ein interview mit ihm (vor dem Urteil): http://www.vice.com/alps/read/Interview-mit-josef-S?Contentpage=1

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    #5612127  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    Curry King

    EDIT: er ist tatsächlich in allen Punkte schuldig gesprochen worden! was für eine farce

    http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/schuldig-urteil-gegen-student-josef-s-lautet-auf-12-monate-a-982317.html

    ein interview mit ihm (vor dem Urteil): http://www.vice.com/alps/read/Interview-mit-josef-S?Contentpage=1

    Halte die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs für richtig.

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    #5612129  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    LeukonHalte die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs für richtig.

    ich auch. er ist „an forderster front“ bei solchen randalen mitmarschiert, und hat sich offenbar nicht zurückgezogen, oder „sich ernsthaft zurückzuziehen versucht“ – mehr braucht es für eine verurteilung nicht, wenn ich den paragraphen richtig gelesen habe. dass er eine führende rolle gehabt haben soll, erscheint mir allerdings etwas zweifelhaft.

    anyway: ich halte den §274 StGB (Landfriedensbruch) für nicht ganz ungefährlich, weil er es eben erlaubt, leute zu bestrafen die weder illegales getan haben, noch vorhatten es zu tun.

    #5612131  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

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    abrakadabraich auch. er ist „an forderster front“ bei solchen randalen mitmarschiert, und hat sich offenbar nicht zurückgezogen, oder „sich ernsthaft zurückzuziehen versucht“ – mehr braucht es für eine verurteilung nicht, wenn ich den paragraphen richtig gelesen habe. dass er eine führende rolle gehabt haben soll, erscheint mir allerdings etwas zweifelhaft.

    anyway: ich halte den §274 StGB (Landfriedensbruch) für nicht ganz ungefährlich, weil er es eben erlaubt, leute zu bestrafen die weder illegales getan haben, noch vorhatten es zu tun.

    Nach eurem Strafrecht genügt, soweit ich das sehe, in der Tat das bloße Dabeisein bei der “Zusammenrottung“, während die damit möglicherweise einhergehende Förderung strafbarer Handlungen als Qualifikationstatbestand (§ 274 Abs. 2) ausgestaltet ist. Selbst dafür könnte aber – legt man die deutsche Beteiligungsdogmatik zugrunde – genügen, dass psychische Beihilfe in Form einer erkennbaren Solidarisierung mit den konkret Gewalttätigen geleistet wird. Habe leider nicht im Einzelnen mitbekommen, wie das Gericht entschieden hat (obwohl ich sogar ORF geschaut habe; man will ja informiert sein).

    Was den rechtspolitischen Aspekt betrifft: Ich finde es nicht verkehrt, dass der Strafgesetzgeber durch das subsidiäre Delikt “Landfriedensbruch“ eine im Verhältnis zur Individualstrafnorm vorgelagerte Strafbarkeit vorsieht. Das meinst du wohl, wenn du sagst, dass der Täter des § 274 ÖStGB/§ 125 DStGB nichts “Illegales“ getan hat – kein konkreter Rechtsgutsangriff. Aber auch das Schaffen abstrakter Gefahren für Rechtsgüter kann schon strafwürdig sein, man denke etwa an Brandstiftungsdelikte oder Trunkenheitsfahrten.

    --

    #5612133  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

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    ja, natürlich meine ich „nicht die im §274 aufgelisteten straftaten“ (mord, schwere sachbeschädigung etc.).

    dass trunkenheit im verkehr eine gefahr für rechtsgüter darstellt, würde niemand in zweifel ziehen – aber wenn ich einfach nur mitgehe bzw. anwesend bin bei einer zusammenrottung, die in §274 beschrieben wird, welche rechtsgüter gefährde ich denn dann bzw. welche werden durch meine bloße anwesenheit gefährdet? das erzeugen der möglichkeit, dass sich leute durch meine bloße anwesenheit anwesenheit in der masse verstecken zu können glauben, halte ich für ein extrem schwaches argument, vor allem bei einer derartig hohen strafdrohung. auch das argument, dass meine urteilsfähigkeit dadurch herabgesetzt werde, dadurch dass ich mich absichtlich in so eine zusammenrottung begeben habe, finde ich nur bedingt erträglich. wiir sind nicht im kindergarten.

    bei den von dir genannten beispielen geht es um die unkontrollierbarkeit von von jemandem geschaffenen situationen (eben das feuer, das noch alles mögliche verbrennen könnte, und das auto das nicht ordentlich gelenkt wird). beim landfriedensbruch sehe ich derartiges einfach nicht zu einem grad, der nicht durch die gefährlichkeit des paragraphen (zur falschen zeit am falschen ort sein, kann einen in ernstliche juristische probleme bringen) aufgewogen würde.

    edit: ich würde mir so einen paragraphen einreden lassen, wenn er wirklich gebraucht würde, es also oft zu solchen zusammenrottungen käme. das tut es in österreich aber nicht, und das ist wohl kaum dem §274, den in der bevölkerung fast keiner kennt, zu verdanken. die österreicher sind halt nicht so deppert – außer 1x im jahr bei dieser bescheuerten demonstration.

    #5612135  | PERMALINK

    Leukon

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    abrakadabraja, natürlich meine ich „nicht die im §274 aufgelisteten straftaten“ (mord, schwere sachbeschädigung etc.).

    dass trunkenheit im verkehr eine gefahr für rechtsgüter darstellt, würde niemand in zweifel ziehen – aber wenn ich einfach nur mitgehe bzw. anwesend bin bei einer zusammenrottung, die in §274 beschrieben wird, welche rechtsgüter gefährde ich denn dann bzw. welche werden durch meine bloße anwesenheit gefährdet? das erzeugen der möglichkeit, dass sich leute durch meine bloße anwesenheit anwesenheit in der masse verstecken zu können glauben, halte ich für ein extrem schwaches argument, vor allem bei einer derartig hohen strafdrohung. auch das argument, dass meine urteilsfähigkeit dadurch herabgesetzt werde, dadurch dass ich mich absichtlich in so eine zusammenrottung begeben habe, finde ich nur bedingt erträglich. wiir sind nicht im kindergarten.

    bei den von dir genannten beispielen geht es um die unkontrollierbarkeit von von jemandem geschaffenen situationen (eben das feuer, das noch alles mögliche verbrennen könnte, und das auto das nicht ordentlich gelenkt wird). beim landfriedensbruch sehe ich derartiges einfach nicht zu einem grad, der nicht durch die gefährlichkeit des paragraphen (zur falschen zeit am falschen ort sein, kann einen in ernstliche juristische probleme bringen) aufgewogen würde.

    Geschützte Rechtsgüter sind nach herrschender Meinung die öffentliche Sicherheit und die jeweils bedrohten Individualrechtsgüter. Die besondere Gefährlichkeit der Situation bzw. des Verhaltens liegt beim Landfriedensbruch in der “verantwortungslähmenden Anonymität der Masse“, die dem Einzelnen erstens Schutz vor dem Zugriff der Sicherheitskräfte bietet und zweitens ein “übersteigertes Kraftgefühl“ verleiht, und so den Boden für unkontrollierbare Gewaltätigkeit bietet (Zitate nach Kindäuser, LPK-StGB, § 125).

    edit: ich würde mir so einen paragraphen einreden lassen, wenn er wirklich gebraucht würde, es also oft zu solchen zusammenrottungen käme. das tut es in österreich aber nicht, und das ist wohl kaum dem §274, den in der bevölkerung fast keiner kennt, zu verdanken. die österreicher sind halt nicht so deppert – außer 1x im jahr bei dieser bescheuerten demonstration.

    In Deutschland sieht die Sache anders aus. Das hatten wir ja erst vor kurzem hier im Thread.

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    #5612137  | PERMALINK

    Curry King

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    http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/587891/Repressionen-gegen-staatskritische-Gruppen-haben-in-OEsterreich-Tradition

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    "Like fuck it, this isn’t about being brave this is only about surviving. I’m either gonna kill myself, or I’m gonna do this." - Laura Jane Grace | And Still I Chase The Sun |
    #5612139  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    Sein Demonstrationsrecht wahrzunehmen ist völlig legitim“, sagt Olja. „Was in Deutschland eine ganz normale Demo ist, wo auch ein bisschen was kaputt geht, das wird in Österreich gleich als Bürgerkrieg empfunden‘‘.

    Ohne Worte.

    Brigitte Hornyik ist Juristin und Verfassungsrechtlerin. Sie war ebenfalls im Gerichtssaal, als gegen Josef S. verhandelt wurde. Sie sagt: „An sich ist das Versammlungsrecht sowohl in der europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der europäischen Grundrechtecharta ein Recht, das jedem Menschen zukommt. Allerdings können die nationalen Gesetze Einschränkungen normieren.“ In Österreich dürfen Ausländer nicht als Veranstalter oder Ordner einer Versammlung auftreten, die Teilnahme an einer Versammlung sei aber nicht auf Inländer beschränkt. Im deutschen Grundrecht ist das [FONT=&amp]Versammlungsrecht dagegen auf Deutsche beschränkt.

    Würde mich ja schon interessieren, wieso diese “Verfassungsrechtlerin“ nicht einmal über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechte im Bilde ist. Der ist nämlich gar nicht eröffnet, soweit Organe der Mitgliedstaaten nationales Recht anwenden, also zB aufgrund österreichischen Strafrechts gegen einen Versammlungsteilnehmer einschreiten. Und es stimmt zwar, dass das deutsche Grundgesetz die Versammlungsfreiheit als Deutschengrundrecht vorsieht, aber diese Beschränkung wird vom einfachen Recht nicht aufgenommen, vgl. etwa Art. 1 BayVersG: “Jedermann hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln“.

    Was bedeutet das Urteil für die Demokratie?

    Nichts Gutes, sagr die Verfassungsrechtlerin Brigitte Hornyik, die selbst mit gegen den Akademikerball demonstrierte. „Ich frage mich als politisch engagierter Mensch, was das für unsere Ausübung der Versammlungsfreiheit bedeutet“, sagt sie. „Sollen wir ab jetzt zu Hause bleiben? Es könnte ja irgendwo eine Demo eskalieren und wir könnten allein deshalb Gefahr laufen, uns strafbar zu machen.“

    Dass die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch direkten Vorsatz im Hinblick auf die aus der Menge heraus begangenen Gewalttaten voraussetzt, spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle. Es genügt also für Landfriedensbruch gerade nicht, dass damit gerechnet werden kann, dass die Demonstration “eskaliert“. Unsere Verfassungsrechtlerin insiuniert dagegen, dass bereits Eventualvorsatz ausreiche.

    „Landfriedensbruch ist gerade modern geworden in der österreichischen Justiz“, sagt Maria. Die Juristin Brigitte Hornyik erklärt: „Bis jetzt wurde die Bestimmung des Landfriedensbruchs nur ganz selten angewendet, in den vergangenen vier Jahrzehnten gab es nur wenige Entscheidungen dazu. Normalerweise kommt es im Strafrecht darauf an, dass eine Tat, die mir vorgeworfen wird, wirklich mir zugerechnet werden kann: dass ich jemanden umgebracht habe, dass ich etwas kaputt gemacht habe.

    Das ist manchmal so, manchmal aber auch nicht. Es gibt drei dogmatische Kategorien von Delikten, die nicht die Herbeiführung von Verletzungserfolgen bestrafen, sondern schon gefährliches Verhalten (konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte; außerdem die sog. Eignungsdelikte).

    Die Bestimmung über den Landfriedensbruch ist weitgehend totes Recht. Der Paragraf stellt es unter Strafe, wenn man ‚an der Zusammenrottung einer Menschenmenge’ teilnimmt. Das kann man wirklich sehr weit auslegen und damit politisches Engagement kriminalisieren.“

    Der § 274 ÖStGB stellt es eben nicht schon unter Strafe, an der Zusammenrottung einer Menschenmenge teilzunehmen, sondern nur das Mitmachen bei einer Zusammenrottung, die darauf abzielt, Gewaltakte zu verüben. Und das auch nur bei direktem Vorsatz, s. o. Es ist entlarvend, wenn das als Kriminalisierung von politischem Engagement bezeichnet wird.

    Grundsätzlich falle immer mehr auf, dass Polizei und Justiz auf dem rechten Auge blind sind: „Ich müsste gut überlegen, wann sich in Österreich das letzte Mal jemand wegen rechter Gewalt vor Gericht verantworten musste“, sagt Olja. „Im Gegenteil: 2013 stürmten Mitglieder der rechtsextremen Fangruppe „Unsterblich Wien“ ein Vereinslokal, in dem sich Mitglieder einer kommunistischen Gewerkschaft und eines türkisch-kurdischen Kulturvereins aufhielten.

    [FONT=&amp]Ein Mann wurde dabei verletzt. Aber die Täter kamen nicht in U-Haft.“

    Es ist ein Gaunertrick, “Haltet den Dieb!“ zu rufen, um von sich selbst abzulenken.

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    #5612141  | PERMALINK

    andysocial

    Registriert seit: 18.03.2006

    Beiträge: 7,603

    aus deiner Sicht ist die Verurteilung also legitim?

    #5612143  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    andysocialaus deiner Sicht ist die Verurteilung also legitim?

    Soweit es den Landfriedenbruch betrifft, ist der Sachverhalt eigentlich klar. Das Weitere (Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung, wenn ich mich nicht irre) hängt von der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen ab, über die ich aus der Distanz nicht urteilen kann.

    --

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