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ich habe nie behauptet, dass ein polizist sich niemals gegen rechtswidrige angriffe wehren dürfen soll – ich würde aber im gefangenenszenario ein paar ausnahmen machen.
wer es nicht aushält von einer gefangenen und gefesselten frau beleidigt zu werden, ohne ihr ins gesicht schlagen zu müssen, hat einfach nicht alle tassen im schrank, es tut mir leid. es ist für mich nicht nachzuvollziehen warum derartig unverhältnismäßig gewalttätiges handeln erlaubt sein muss. nie im leben würde ich auf die idee kommen, sowas zu machen – das ist so, als würden krankenpfleger in psychiatrischen stationen regelmäßig patienten niederprügeln, weil sie von ihnen angespuckt oder verbal beleidigt wurden – sowas machen nur hurensöhne.
es geht mir einfach darum, dass man die dinge die jemand als angesoffener, higher, gefesselter gefangener sagt, nicht ernst nehmen muss. wer da nicht drüberstehen kann, hat als polizist zumindest den falschen job gewählt.was das mit dem kopfstoß angeht: ja, es wird schon irgend eine situation geben, in der eine gefesselte frau einem mann einen kopfstoß geben könnte – es aber dazu kommen zu lassen, erfordert für mich ohne zweifel ein gehöriges maß an inkompetenz, das man von der polizei nicht erwarten sollte. ganz abgesehen davon: einen kopfstoß verhindern kann man auch durch einen stoß mit der flachen hand, weswegen ich das wenigstens („moralisch“, denn jurist bin ich keiner) als notwehrexzess bezeichnen würde.
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Sorry, aber deine Sichtweise finde ich recht Naiv. Grundsätzlich hast du recht. Man sollte aber nie vergessen, dass es sich hier um eine Stresssituation handelt. Das kann Gewalt natürlich in keinster weise rechtfertigen, zumindest jedoch erklären. Und Theoretisch ist es einfach gesagt in einer solchen Situation immer ruhig, gelassen und überlegen zu sein. In der Praxis ist es aber eine andere Sache wenn du nach einem 8 Stunden-Tag mit so etwas konfrontiert wirst.
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Ich will da gar nicht drüber reden, von mir aus können die alle sofort andere Jobs anfangen oder sterben. Das interessiert mich Null, das macht mich aggressiv und ich will's auch nicht hören. Michael Weikath über Nu Metalder acht-stunden-tag ist aber keine entschuldigung für gewalttätiges verhaten, sorry. deine erklärung würde übrigens eher für eine verärgerung des polizisten sprechen (wegen des unangenehmen arbeitstages), und ein notwehrexzess aufgrund von ärger ist, jedenfalls soweit ich das verstehe, strafbar.
edit: ich will damit nicht sagen, dass es nicht erklärbar ist, warum der polizist so handelte, wie er es nunmal tat. klar ist man angepisst nach einem langen arbeitstag, und wenn einem dann noch so eine trulla ins gesicht spuckt, kann man schonmal die nerven verlieren – nur soll man das nicht dürfen.
andysocialist das wirklich so? wenn mich jemand beleidigt darf ich ihm eine knallen?
Ja.
Also mal im Ernst, wenn ich jemanden beleidige oder unspucke und nicht damit rechne auf’s Maul zu bekommen, bin ich zu doof für’s öffentliche Leben…
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Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whoresabrakadabrader acht-stunden-tag ist aber keine entschuldigung für gewalttätiges verhaten, sorry. deine erklärung würde übrigens eher für eine verärgerung des polizisten sprechen (wegen des unangenehmen arbeitstages), und ein notwehrexzess aufgrund von ärger ist, jedenfalls soweit ich das verstehe, strafbar.
edit: ich will damit nicht sagen, dass es nicht erklärbar ist, warum der polizist so handelte, wie er es nunmal tat. klar ist man angepisst nach einem langen arbeitstag, und wenn einem dann noch so eine trulla ins gesicht spuckt, kann man schonmal die nerven verlieren – nur soll man das nicht dürfen.
Einwandfrei wiedergegeben was ich geschrieben habe. Ich bin beeindruckt.
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Ich will da gar nicht drüber reden, von mir aus können die alle sofort andere Jobs anfangen oder sterben. Das interessiert mich Null, das macht mich aggressiv und ich will's auch nicht hören. Michael Weikath über Nu Metalabrakadabraich habe nie behauptet, dass ein polizist sich niemals gegen rechtswidrige angriffe wehren dürfen soll – ich würde aber im gefangenenszenario ein paar ausnahmen machen.
wer es nicht aushält von einer gefangenen und gefesselten frau beleidigt zu werden, ohne ihr ins gesicht schlagen zu müssen, hat einfach nicht alle tassen im schrank, es tut mir leid. es ist für mich nicht nachzuvollziehen warum derartig unverhältnismäßig gewalttätiges handeln erlaubt sein muss. nie im leben würde ich auf die idee kommen, sowas zu machen – das ist so, als würden krankenpfleger in psychiatrischen stationen regelmäßig patienten niederprügeln, weil sie von ihnen angespuckt oder verbal beleidigt wurden – sowas machen nur hurensöhne.Gegenüber schuldunfähigen Personen (also besonders gegenüber Geisteskranken und Kindern) sind natürlich Einschränkungen des Notwehrrechts zu machen. Das ist anerkannt. Nur weil eine Person in Gewahrsam genommen wird, ist sie aber noch lange nicht in reduzierter Weise für strafbares Verhalten verantwortlich. Wenn in einer solchen Situation tatsächlich einmal jemand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verliert, dann ist es selbstverständlich, dass der Angegriffene auf defensives Verhalten verwiesen ist. Das ergibt sich aus der interessengerechten Auslegung des bereits geltenden Rechts.
es geht mir einfach darum, dass man die dinge die jemand als angesoffener, higher, gefesselter gefangener sagt, nicht ernst nehmen muss.
Drogen- oder Alkoholintoxikationspsychosen wurden von der Nebenklage vehement bestritten.
was das mit dem kopfstoß angeht: ja, es wird schon irgend eine situation geben, in der eine gefesselte frau einem mann einen kopfstoß geben könnte – es aber dazu kommen zu lassen, erfordert für mich ohne zweifel ein gehöriges maß an inkompetenz, das man von der polizei nicht erwarten sollte. ganz abgesehen davon: einen kopfstoß verhindern kann man auch durch einen stoß mit der flachen hand, weswegen ich das wenigstens („moralisch“, denn jurist bin ich keiner) als notwehrexzess bezeichnen würde.
Damit zeigt sich nur, dass du weder “moralisch“ noch juristisch begriffen hast, was Notwehr ist. Das Notwehrrecht besteht zwar auch im Interesse der bloßen Verteidigung, seine Schärfe erklärt sich aber aus der Geltung des Rechtsbewährungsprinzips: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, darf aggressive Gegenwehr leisten. Das ist nicht nur die Rechtslage, es ist auch “moralisch“ richtig.
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andysocialist das wirklich so? wenn mich jemand beleidigt darf ich ihm eine knallen?
Solange der Angriff gegenwärtig ist. Es muss also in der Situation mit weiteren Beleidigungen zu rechnen sein.
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Mal von Deinen Ausführungen abgesehen (wo man ja offenbar auch anderer Meinung sein kann): Der Typ ist und bleibt ein 100% reinrassiger Hurensohn. Allein das Strafmaß spricht schon wieder Bände…
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxMal von Deinen Ausführungen abgesehen (wo man ja offenbar auch anderer Meinung sein kann): Der Typ ist und bleibt ein 100% reinrassiger Hurensohn. Allein das Strafmaß spricht schon wieder Bände…
Ja, das Strafmaß ist interessant, nämlich ganz schön hoch. Der Typ war offensichtlich unverteidigt, und das hat sich gerächt.
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Das Strafmaß ist in der Tat sehr hoch.
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Ich will da gar nicht drüber reden, von mir aus können die alle sofort andere Jobs anfangen oder sterben. Das interessiert mich Null, das macht mich aggressiv und ich will's auch nicht hören. Michael Weikath über Nu MetalLeukonGegenüber schuldunfähigen Personen (also besonders gegenüber Geisteskranken und Kindern) sind natürlich Einschränkungen des Notwehrrechts zu machen. Das ist anerkannt. Nur weil eine Person in Gewahrsam genommen wird, ist sie aber noch lange nicht in reduzierter Weise für strafbares Verhalten verantwortlich. Wenn in einer solchen Situation tatsächlich einmal jemand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verliert, dann ist es selbstverständlich, dass der Angegriffene auf defensives Verhalten verwiesen ist. Das ergibt sich aus der interessengerechten Auslegung des bereits geltenden Rechts.
denkst du nicht, dass jemand der in so einer stresssituation das erste mal ist, eine geringere steuerungsfähigkeit hat, als wenn er bei sich zuhause und in freiheit wäre? alleine die vorstellung, dass das nicht zutreffen könnte, ist vollkommen absurd. natürlich kann man, wie du, darauf herumreiten dass es um (fast) jeden preis ein recht geben MUSS (und wer davon gebrauch macht handelt grundsätzlich nicht unmoralisch), sich gegen einen rechtswidrigen angriff zu wehren, auch wenn dies nur ein angriff auf die „ehre“ ist. dass einen einen das wirklich verletzt, was eine gefangene junge frau, die einen nicht kennt zu einem sagt (mehr als ein paar beleidigungen werden es nicht gewesen sein können), kann ich mir zwar im 21. jahrhundert nicht vorstellen, aber von mir aus.
abgesehen davon halte ich eine geringeres recht zur selbstverteidigung gegenüber gefangenen alleine schon aus dem grund für sinnvoll, weil ihnen grundsätzlich fast nie geglaubt wird, und der status quo ist, dass man als gefangener seinen wärtern absolut hilflos ausgeliefert ist. mir scheint, dass in so einer situation die werter kompetent genug sein MÜSSEN, einen so zu fesseln und zu behandeln, dass ein gewaltsames niederschlagen nicht notwendig ist – auch wenn die person beschimpfungen von sich gibt. von mir aus soll man die person dann durch geldstrafe bestrafen.Leukon
Damit zeigt sich nur, dass du weder “moralisch“ noch juristisch begriffen hast, was Notwehr ist. Das Notwehrrecht besteht zwar auch im Interesse der bloßen Verteidigung, seine Schärfe erklärt sich aber aus der Geltung des Rechtsbewährungsprinzips: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, darf aggressive Gegenwehr leisten. Das ist nicht nur die Rechtslage, es ist auch “moralisch“ richtig.was ich für „moralisch“ halte, deckt sich leider nicht immer mit unseren gesetzen – auch die art wie gefangene behandelt werden dürfen, ist so ein bereich. ich denke, dass man die situation in der sie sind mehr berücksichtigen sollte. außerdem hat ein gefangener auf eine gewisse weise eine (meiner meinung nach) eingeschränkte möglichkeit eine ehrbeieldigung überhaupt durchzuführen, aufgrund seines unwürdigen status als gefangener.
aber in prinzip geht es bei unserer diskussion gar nicht darum: du willst, dass ja niemand sich was gefallen lassen muss, ich will, dass die leute wenn es irgendwie geht, heil aus polizeistationen wieder herauskommen – und beide sind wir bereit das eine auf kosten des anderen zu erkaufen.
abrakadabra
aber in prinzip geht es bei unserer diskussion gar nicht darum: du willst, dass ja niemand sich was gefallen lassen muss, ich will, dass die leute wenn es irgendwie geht, heil aus polizeistationen wieder herauskommen – und beide sind wir bereit das eine auf kosten des anderen zu erkaufen.Ich habe jedenfalls wenig für Menschen übrig, die sich so benehmen wie die bewusste Dame. Jemandem in das Gesicht zu spucken, halte ich in Übereinstimmung mit dem Strafgesetzbuch für einen massiven Übergriff, und ich glaube, dass niemand so etwas ungerührt hinnimmt. Ich sehe überhaupt nicht ein, dafür Verständnis aufbringen zu sollen. Man darf im Übrigen wohl auch – prima facie – davon ausgehen, dass sie bei einigermaßen sozialadäquatem Verhalten die Polizeiwache unversehrt hätte verlassen können. Eine “Gefangene“ – deine Ausführungen dazu in allen Ehren – war die Frau ja nicht einmal; lang hätte das Ganze also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gedauert.
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abrakadabradenkst du nicht, dass jemand der in so einer stresssituation das erste mal ist, eine geringere steuerungsfähigkeit hat, als wenn er bei sich zuhause und in freiheit wäre? alleine die vorstellung, dass das nicht zutreffen könnte, ist vollkommen absurd. natürlich kann man, wie du, darauf herumreiten dass es um (fast) jeden preis ein recht geben MUSS (und wer davon gebrauch macht handelt grundsätzlich nicht unmoralisch), sich gegen einen rechtswidrigen angriff zu wehren, auch wenn dies nur ein angriff auf die „ehre“ ist.
Hierzu noch eine Bemerkung: Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass ich den abgeurteilten Faustschlag für die bestmögliche Reaktion halte. Das ist auch nicht der Fall: “moralisch“, wenn man so will, war er durchaus fragwürdig. Davon zu unterscheiden ist jedoch die von mir in Schutz genommene Ratio des Notwehrrechts als solche, wie auch die rechtliche Bewertung einer Moralwidrigkeit keineswegs zur Strafbarkeit führen muss. Das ist alles auseinanderzuhalten. Allemal haben wir es hier mit einem krassen Fehlurteil zu tun.
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LeukonIch habe jedenfalls wenig für Menschen übrig, die sich so benehmen wie die bewusste Dame. Jemandem in das Gesicht zu spucken, halte ich in Übereinstimmung mit dem Strafgesetzbuch für einen massiven Übergriff, und ich glaube, dass niemand so etwas ungerührt hinnimmt. Ich sehe überhaupt nicht ein, dafür Verständnis aufbringen zu sollen. Man darf im Übrigen wohl auch – prima facie – davon ausgehen, dass sie bei einigermaßen sozialadäquatem Verhalten die Polizeiwache unversehrt hätte verlassen können. Eine “Gefangene“ – deine Ausführungen dazu in allen Ehren – war die Frau ja nicht einmal; lang hätte das Ganze also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gedauert.
Ich habe für solches verhalten auch recht wenig übrig, aber nicht wenig genug, dass ich will dass leute die so ein verhalten an den tag legen (gefesselt und in einer zelle) nachher so aussehen, wie wir das in dem zeitungsartikel gesehen haben. was ich jedoch nicht weiß ist, was der polizist vorher so gemacht hat, und wie er sie behandelt hat.
etwas noch zum abschluss: ich kenne choleriker. ein paar davon sind meine freunde – obwohl sie sich manchmal nicht im griff haben, und ziemlich ausrasten können. dies ist ihnen oft sehr unangenehm, und sie entschuldigen sich später für etwaige ausfälle. trotzdem sind das keine schlechten menschen, und ich will dass es ihnen gut geht – das ist aber nur dann möglich, wenn andere leute ein bisschen rücksicht nehmen, und sich in manchen situationen sachen gefallen lassen, die sie sich rechtlich nicht gefallen lassen müssen – ich denke, das nennt man dann „toleranz“, oder was weiß ich. manchmal ist das prinzip „leben und leben lassen“ gar nicht so falsch.
abrakadabra
etwas noch zum abschluss: ich kenne choleriker. ein paar davon sind meine freunde – obwohl sie sich manchmal nicht im griff haben, und ziemlich ausrasten können. dies ist ihnen oft sehr unangenehm, und sie entschuldigen sich später für etwaige ausfälle. trotzdem sind das keine schlechten menschen, und ich will dass es ihnen gut geht – das ist aber nur dann möglich, wenn andere leute ein bisschen rücksicht nehmen, und sich in manchen situationen sachen gefallen lassen, die sie sich rechtlich nicht gefallen lassen müssen
Finde ich ja auch. Es ist manchmal nach menschlichen Maßstäben nicht richtig, seinen rechtlichen Handlungsspielraum voll auszureizen. Das trifft auf den hier gegenständlichen Fall definitiv zu. Wie ich aber oben schon geschrieben habe, kann das aber die rechtliche Bewertung des Falles nicht bestimmen. Moralwidrigkeiten sind oft und richtigerweise nicht strafbar. Das wirft für mich eine Frage auf, der du bislang aus dem Weg gegangen bist: Hältst du es für gerecht, dass der Polizist verurteilt wurde, gesetzt, er habe sich zwar am Rande der Legalität, aber noch innerhalb seines rechtlich abgestreckten Freiheitsrahmen gehalten?
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Schlagwörter: fuck Bush, Nieder mit dem System!, Rotfront voran!
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