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naja… so einfach ist es dann doch nicht.
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Evil Jared's Rock-Drinks.de - Sex, Drinks & Rock 'n' Roll [/SIZE]Highlights von metal-hammer.deDarayLass mich raten, dein Bild eines Dealers stammt aus dem Fernsehen?
edit: und das des Drogenkonsumenten vermutlich auch.
Falsch geraten. Spielt aber auch überhaupt keine Rolle.
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[B]Plattensammlung ([/B]mit ganz viel [B][COLOR=#ee82ee]Lidschatten[/COLOR], [COLOR=#00ffff]Alkohol[/COLOR] [/B]und[B] [COLOR=#ff0000]Gewalt[/COLOR] [/B]und[B][COLOR=#ffff00] Ketzerei[/COLOR] [/B]und...[B])[/B] [COLOR=#ffa500]Lichtspielhaus[/COLOR] Victory 09.01.2016 Andernach/ Sleaze Fest 27.02.2016 Bochum/ Overkill 16.04.2015 OberhausenAktuell kann man zu der Sache mal wieder wenig sagen. Es ist denkbar, dass der Polizist gerechtfertigt ist, aber das hängt von den näheren Umständen ab. Wenn es tatsächlich so war, dass der Schuss aus relativ kurzer Entfernung abgegeben wurde, könnte es sich m. E. um ein erlaubtes Risiko gehandelt haben – trotz des tödlichen Ausgangs. Dann würde die Strafbarkeit aus § 229 StGB entfallen. Relevant wäre zusätzlich noch die Frage, ob nicht auch andere Zwangsmittel Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.
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warum nur fahrlässige körperverletzung, und nicht fahrlässige tötung? der typ ist ja schließlich tot…
anyway: es ist also bei einem davonlaufenden drogendealer der schusswaffengebrauch ein verhältnismäßiges zwangsmittel, wenn es im moment kein anderes, milderes zwangsmittel gibt, mit dem man ihn festnehmen hätte können?
SaroFalsch geraten. Spielt aber auch überhaupt keine Rolle.
Als jemand der einige Menschen kennt die dealen, bzw. gedealt haben und Drogen nehmen bzw. genommen haben bin ich da anderer Ansicht.
Nehmen wir den mit Abstand am häufigsten vertretenen Dealer, nämlich den, welcher mit Cannabis dealt. Wenn wir den Aspekt der Lgealität mal aussenvor lassen, dann handelt dieser m.E. nicht rücksichtsloser als eine Verkäufer in einem Supermarkt, der die legale Droge Alkohol verkauft. Aber vielleicht bist du ja auch der Meinung, dass man die auch erschiessen sollte^^
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Treat everyone the same until you find out they're an idiot. http://www.last.fm/user/darayabrakadabrawarum nur fahrlässige körperverletzung, und nicht fahrlässige tötung? der typ ist ja schließlich tot…
Stimmt natürlich, da hat mir mein Hirn einen Streich gespielt. Es geht um § 222 StGB.
anyway: es ist also bei einem davonlaufenden drogendealer der schusswaffengebrauch ein verhältnismäßiges zwangsmittel, wenn es im moment kein anderes, milderes zwangsmittel gibt, mit dem man ihn festnehmen hätte können?
Das ist eine Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit, die Erforderlichkeit. Nimmt man die Erforderlichkeit an, kommt man zur Folgefrage, ob der Schusswaffengebrauch auch ein angemessenes Mittel ist, die Durchsetzung des Haftbefehls zu erreichen. Dafür gibt uns der bayerische Gesetzgeber im PAG mmerhin die Vorgabe an die Hand, dass es sich bei dem Delikt um ein Verbrechen handeln muss. Daher genügt zB das schlichte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht; wohl aber kommt der Schusswaffengebrauch in Betracht beim dringenden Verdacht des gewerbsmäßigen Drogenhandels. Im Einzelfall wäre aber dann noch zu würdigen, wie groß das Risiko ist, dass der Schuss schwere Folgen verursacht, die über die Fluchtunfähigkeit hinausreichen. Ein gewisses Risiko dürfte dafür immer gegeben sein, sodass man die Gefahrschaffung insoweit als erlaubt (gerechtfertigt) ansehen muss, selbst wenn sich die Gefahr verwirklicht. Sobald aber die erheblich gesteigerte Gefahr solcher Folgen besteht – etwa weil der Flüchtende schon recht weit entfernt ist -, wird man annehmen müssen, dass der Schusswaffengebrauch unverhältnismäßig und daher ungerechtfertigt ist.
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DarayAls jemand der einige Menschen kennt die dealen, bzw. gedealt haben und Drogen nehmen bzw. genommen haben bin ich da anderer Ansicht.
Nehmen wir den mit Abstand am häufigsten vertretenen Dealer, nämlich den, welcher mit Cannabis dealt. Wenn wir den Aspekt der Lgealität mal aussenvor lassen, dann handelt dieser m.E. nicht rücksichtsloser als eine Verkäufer in einem Supermarkt, der die legale Droge Alkohol verkauft. Aber vielleicht bist du ja auch der Meinung, dass man die auch erschiessen sollte^^
^^
Du „kanntest/kennst“ (wie soll es auch anders sein…) Drogen-Konsumenten/“Dealer“? Ich war Konsument und kam z.B. nie auf Gras u.ä. klar. Das habe ich nicht konsumiert.
Die Händler, mit denen ich (manchmal auch bloß über Dritte) in Kontakt stand, die nebenbei auch „nur“ mit Cannabis dealten, haben auch anderen Wichs vertickt. Komm mir nicht mit Leuten, die einen kennen, deren Cousin du möglicherweise mal getroffen hast. Mein gesamter damaliger Bekanntenkreis bestand über mehrere Jahre aus ebensolchen Leuten.Und nein, Kassierer/innen sollte man nicht erschießen.
Meine Herren…:shock:--
[B]Plattensammlung ([/B]mit ganz viel [B][COLOR=#ee82ee]Lidschatten[/COLOR], [COLOR=#00ffff]Alkohol[/COLOR] [/B]und[B] [COLOR=#ff0000]Gewalt[/COLOR] [/B]und[B][COLOR=#ffff00] Ketzerei[/COLOR] [/B]und...[B])[/B] [COLOR=#ffa500]Lichtspielhaus[/COLOR] Victory 09.01.2016 Andernach/ Sleaze Fest 27.02.2016 Bochum/ Overkill 16.04.2015 OberhausenNecrofiendMit einer Faustfeuerwaffe sollte es eher schwerer sein.
Und mal im Ernst: Wer nach einen Warnschuß noch weiter wegläuft, der gehört erschossen. Schon Warnschüsse sind hier extrem selten, würde ich vermuten…
dir gehört auch echt mal eine geballert.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxIch wusste gar nicht, dass das deutsche Polizeirecht es erlaubt auch auf Flüchtende zu schießen, ich war immer im Glauben unsere Cops dürfen nur zur Selbstverteidigung, oder wenn Leib und Leben anderer gefährdet sind abdrücken
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"Heavy Metal in my ears Is all i ever want to hear. Before the sands of time run out , We'll stand our ground and all scream out! Manilla Road - Heavy Metal to The World On Tour: 11.06. Rockfels - Loreley Freilichtbühne, St. Goarshausen last.fm Musik-SammlerEddie1975Ich wusste gar nicht, dass das deutsche Polizeirecht es erlaubt auch auf Flüchtende zu schießen, ich war immer im Glauben unsere Cops dürfen nur zur Selbstverteidigung, oder wenn Leib und Leben anderer gefährdet sind abdrücken
Im wesentlich läuft es darauf hinaus, in den meisten fällen wird man die ausschreibung zur fahndung als das mildere mittel ansehen müssen. Dass das öffentliche interesse an der sofortigen festnahme das recht auf körperliche unversehrtheit überwiegt ist ja doch nur in den seltensten fällen überhaupt vorstellbar…
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxIm wesentlich läuft es darauf hinaus, in den meisten fällen wird man die ausschreibung zur fahndung als das mildere mittel ansehen müssen. Dass das öffentliche interesse an der sofortigen festnahme das recht auf körperliche unversehrtheit überwiegt ist ja doch nur in den seltensten fällen überhaupt vorstellbar…
a) Ausschreibung zur Festnahme ist zur körperlichen Festnahme noch nicht einmal ein geeignetes Mittel…Bei der Ausschreibung geht es darum, dass der unbekannte Aufenthaltsort einer Person ermittelt wird; mit der Reichtweite der Festnahmebefugnis, die aktuell wird, sobald die Person angetroffen wurde, besteht überhaupt kein Zusammenhang.
b) Selbst das Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1 StPO, das Jedermann zusteht, legtimiert selbstverständlich Körperverletzungen in einem gewissen Umfang. Etwa darf ein flüchtender Dieb von hinten angesprungen und zu Fall gebracht werden (BGHSt 45, 378). Hoheitliche Festnahmebefugnisse reichen in der Tendenz weiter und können durchaus die Abgabe gezielter Schüsse auf einen fliehenden Verdächtigen decken.
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Eddie1975Ich wusste gar nicht, dass das deutsche Polizeirecht es erlaubt auch auf Flüchtende zu schießen, ich war immer im Glauben unsere Cops dürfen nur zur Selbstverteidigung, oder wenn Leib und Leben anderer gefährdet sind abdrücken
Zur bayerischen Rechtslage hab ich ja oben schon was geschrieben. Schusswaffengebrauch – um fluchtunfähig zu machen – kommt in insbesondere Betracht, wenn ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens ergangen ist. Hab gerade noch im “Musterentwurf der Innenministerkonferenz für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“ nachgesehen: Dort findet sich ein gleichlautender Regelungsvorschlag (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 a). Daher gehe ich davon aus, dass zumindest die meisten anderen Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen haben.
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Bei der verhältnismäßigkeit fliegste aber trotzdem in 99% der fälle raus. Da muss dir schon hitler persönlich vor die flinte laufen, dass man bedenkenlos abdrücken kann…
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Stay true, stay metal, Ingrid
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http://www.lastfm.de/user/xGROBIxUnd selbst da hätte ich meine zweifel, mit 125 jahren auf dem buckel wird der nicht mehr der schnellste sein…
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
http://www.lastfm.de/user/xGROBIxxGROBIxBei der verhältnismäßigkeit fliegste aber trotzdem in 99% der fälle raus. Da muss dir schon hitler persönlich vor die flinte laufen, dass man bedenkenlos abdrücken kann…
Der Gesetzgeber zeichnet die Abwägung vor: Er verlangt eine schwere rechtswidrige Tat, die vorherige Androhung des Schusswaffengebrauches und gestattet den Schusswaffengebrauch letztlich auch nur bei Schüssen auf den Beinbereich. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben sämtlich erfüllt sind, müsste der Fall schon außergewöhnlich liegen, damit man noch zur Unangemessenheit käme. Mir fällt dazu allenfalls das Beispiel ein, dass andere Personen gefährdet werden könnten. Die Kategorie der Verhältnismäßigkeit ist doch keine Wundertüte, die es den Gerichten erlauben würde, ihre eigenen Wertvorstellungen an die Stelle von Entscheidungen des Gesetzgebers (und der Verwaltungsbehörden) zu setzen!
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Schlagwörter: fuck Bush, Nieder mit dem System!, Rotfront voran!
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